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Landkreis Unterallgäu: "Ersatz-Opa" missbraucht 13-Jährige und wird verurteilt

Landkreis Unterallgäu

"Ersatz-Opa" missbraucht 13-Jährige und wird verurteilt

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    Am Memminger Amtsgericht ist ein 62-Jähriger verurteilt worden, der ein 13 Jahre altes Mädchen aus dem Unterallgäu sexuell missbraucht hatte.
    Am Memminger Amtsgericht ist ein 62-Jähriger verurteilt worden, der ein 13 Jahre altes Mädchen aus dem Unterallgäu sexuell missbraucht hatte. Foto: Werner Mutzel

    Staatsanwältin Theresa Beck listete in ihrer Anklageschrift drei Vergehen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes auf, die der Angeklagte im April vergangenen Jahres begangen hatte. Sein Opfer war ein 13-jähriges Mädchen aus dem südlichen Unterallgäu, die den Täter bereits seit Jahren gut kannte und als Vertrauensperson einstufte. Der Angeklagte war ein Freund der Familie und hatte die Rolle eines „Ersatz-Opas“. Es kam zu mehreren unsittlichen Berührungen, die das Mädchen erduldete. Deren ältere Schwester erwischte den 62-jährigen Täter schließlich in flagranti und schaltete die Polizei ein.

    Täter will Schmerzensgeld an das Mädchen zahlen

    Rechtsanwältin Anja Mack und der Angeklagte erklärten zu Beginn der Verhandlung, dass die Vorwürfe zutreffen. Man sei um Schadensbegrenzung bemüht und bereit, ein Schmerzensgeld an das Mädchen zu zahlen. Amtsrichter Dr. Markus Veit wollte jedoch auch die Motivlage des Täters ergründen. Der geschiedene und alleinlebende Mann erklärte, er habe sich in das Mädchen verliebt und fühlte sich zu ihr hingezogen. Auch habe das Mädchen deutlich älter gewirkt.

    Diese Entschuldigung ließ Richter Veit nicht gelten: am Ende dem Mädchen die Schuld zu geben, gehe überhaupt nicht. Erwachsene hätten das Kindsein zu respektieren und Kinder seien keine Sexualobjekte. Mit Liebe habe dies nichts zu tun. Der Angeklagte habe sich gehen lassen, weshalb er jetzt vor Gericht stehe. Die ermittelnde Beamtin der Kripo berichtete von der Vernehmung des geschädigten Mädchens. Bei der Schilderung der Übergriffe habe das Mädchen geweint. Man könne nur hoffen, dass sie das Geschehene gut verarbeiten werde.

    So lautet das Urteil, so hoch ist das Schmerzensgeld

    In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass es ihm sehr leidtue und eine Wiederholung ausgeschlossen sei. Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre und sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mann 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 80 Stunden soziale Dienste ableisten.

    Amtsrichter Dr. Veit erläuterte anschließend sein Urteil und warnte den Angeklagten, dass er im Wiederholungsfall ins Gefängnis müsse. Der nicht vorbestrafte Täter habe die gebotene sexuelle Distanz zu einem Kind grob unterschritten, wofür es keine Entschuldigung gebe. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

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