Was jemand verdient, das geht normalerweise niemanden etwas an. Die Persönlichkeitsrechte wiegen schwerer als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Aber es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Landtagsverwaltung in Bayern dazu verurteilt offenzulegen, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete ihren angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben: Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall weniger hoch zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte das noch anders gesehen.
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