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Kirchheim/Kreis Günzburg: Tödlicher Unfall: War eine Whatsapp-Nachricht der Auslöser?

Kirchheim/Kreis Günzburg

Tödlicher Unfall: War eine Whatsapp-Nachricht der Auslöser?

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    Bei einem Unfall im August 2019 ist ein 22-Jähriger ums Leben gekommen.
    Bei einem Unfall im August 2019 ist ein 22-Jähriger ums Leben gekommen. Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolbild)

    Es war heute vor einem Jahr, am 5. August 2019: Um 15.07 Uhr und 50 Sekunden fährt auf der Staatsstraße 2037 bei Kirchheim ein Lastwagen auf einen Traktor mit Anhänger auf. Das landwirtschaftliche Gespann wird in den Graben geschleudert. Es überschlägt sich und begräbt den 22-jährigen Traktorfahrer unter sich. Er erliegt noch vor Ort seinen Verletzungen. Nun, ein Jahr später, geht es vor dem Amtsgericht Memmingen darum, wie es zu dem Unfall kommen konnte. War der Lkw zu schwer beladen? War er zu schnell unterwegs? War der Fahrer durch sein Handy abgelenkt?

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lastwagenfahrer mehrere Taten vor

    All dies wirft die Staatsanwaltschaft dem 50-jährigen Lastwagenfahrer aus dem Kreis Günzburg vor. Laut Anklage soll sein Gespann statt der erlaubten 40.000 rund 45.380 Kilogramm schwer gewesen sein. Statt der erlaubten 60 sei er mit 75 km/h gefahren. Und: Er habe dabei eine Whatsapp-Nachricht einer Bekannten gelesen, war abgelenkt und sei deshalb „nahezu ungebremst“ auf das Traktor-Gespann geprallt.

    Dass er den Unfall verursacht hatte, bestritt der Angeklagte nicht. Die Nachricht seiner Bekannten habe er allerdings erst nach dem Zusammenstoß gelesen, beteuerte er und entschuldigte sich bei den Eltern des getöteten 22-Jährigen, die vor Gericht als Nebenkläger auftraten.

    Handys und Lkw-Kontrollgerät ergeben ein minutengenaues Protokoll des Unfalls

    Wie sich der Unfall zugetragen hat, davon hatte der Lastwagenfahrer verschiedene Versionen zu Protokoll gegeben. Da ging es etwa einmal um ein Fahrzeug, das den Lastwagen überholen wollte, ein andern Mal um ein Auto, das im Gegenverkehr unterwegs gewesen sein soll. Weil Zeugen aber nichts davon bemerkt hatten, hatte sich ein skeptischer Polizist aus Mindelheim gemeinsam mit dem Lastwagenfahrer dessen Handy genauer angesehen. Um 15.04 Uhr hatte der Lkw-Fahrer die Whatsapp-Nachricht seiner Bekannten erhalten. Um 15.07 Uhr und 50 Sekunden verzeichnete das digitale Kontrollgerät des Lastwagens den Aufprall. Um 15.08 erhielt die Bekannte die Notiz, dass der 50-Jährige ihre Nachricht gelesen hatte. Um 15.09 Uhr rief der Lastwagenfahrer seinen Chef an, um ihm von dem Unfall zu berichten. Als die Polizei um 15.23 Uhr eintraf, saß der 50-Jährige schon im Rettungswagen. Für

    Dass er schneller als erlaubt gefahren war, erklärte der Lastwagenfahrer damit, dass „von unserem Chef immer Zeitdruck dagewesen“ sei. Den Aushub, den er transportiert hatte, habe ihm der Juniorchef mit dem Bagger aufgeladen. Das Gewicht wurde dabei nicht gemessen, sondern nur geschätzt. Ein Gutachter stellte fest, dass das Gespann 13 Prozent schwerer war als erlaubt. Laut dem Experten hatte dies aber kaum Auswirkungen auf den Unfall, weil die Bremsen des Lkws noch gar nicht ihre volle Wirkung entfaltet hatten, als es schon zum Aufprall kam.

    Der Lastwagenfahrer soll mehrere Sorgfaltspflichten verletzt haben

    Der Angeklagte ist gelernter Handwerker und hat viele Jahre als Bagger- und Lastwagenfahrer gearbeitet. Nach dem Unfall wurde ihm gekündigt, er ist arbeitsunfähig und offenbar in psychologischer Behandlung. Dass er immer noch ein Auto besitzt, mit dem ihn der Nachbar zum Einkaufen fährt, konnte der Rechtsanwalt der Eltern und Vertreter der Nebenklage nicht verstehen. Der Jurist sprach von „massivem Fehlverhalten“, das vor einem Jahr dazu geführt habe, dass der Lastwagenfahrer an dieser übersichtlichen Stelle die Geschwindigkeit des landwirtschaftlichen Gespanns falsch eingeschätzt und den Unfall verursacht habe. Auch die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass der 50-Jährige mehrere Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Besonders schwerwiegend: die zu hohe Geschwindigkeit und die Handynutzung, die „an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten“ sei. Der Staatsanwalt forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Führerscheinsperre von acht Monaten und eine Zahlung von 3000 Euro an die Nebenkläger.

    Der Verteidiger des Lastwagenfahrers schloss sich im Strafmaß dem Staatsanwalt an, hielt aber eine Sperrzeit von sechs Monaten für ausreichend. Rein objektiv gesehen sei der Unfallhergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft geschildert hatte, am plausibelsten, sagte der Verteidiger zur Überraschung der Anwesenden. Er selbst habe mehrere Gespräche mit seinem Mandanten geführt, doch der sei bei seiner Version geblieben: Er habe die Handy-Nachricht erst nach dem Unfall gelesen.

    Eine Geldauflage würden die Eltern des getöteten 22-Jährigen spenden

    In seinen letzten Worten vor dem Urteil sprach der Vater des getöteten 22-Jährigen noch einen anderen Unfall des Lastwagenfahrers eineinhalb Jahre zuvor an. Dieses Ereignis hätte ihn bereits dazu bringen sollen, sich aus dem Straßenverkehr zurückzuziehen, so der Vater. Egal, wie das Urteil des Gerichts ausfalle, „es wird unseren Sohn nicht mehr zurückbringen“. Eine Geldauflage würden er und seine Familie an benachteiligte Kinder und Jugendliche spenden. „Unser Sohn war immer sozial, gerecht und freiheitsliebend.“

    So lautet das Urteil gegen den Lastwagenfahrer

    Weil es für den vom Vater angesprochenen Unfall keine Unterlagen gab und der Lastwagenfahrer weder Vorstrafen noch Punkte in Flensburg hatte, gelte hier die Unschuldsvermutung, erklärte Richterin Barbara Roßdeutscher. Für den

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