Das kommt nicht alle Tage vor: Der Angeklagte steht auf, geht auf sein Opfer zu, entschuldigt sich und drückt ihm ein Bündel mit zwanzig 50-Euro-Scheinen bar in die Hand. Macht 1000 Euro Schmerzensgeld. Zusätzlich überweist er bis Ende Februar 500 Euro an den Förderverein der Mittelschule Mindelheim, die damit ein Projekt bezahlen kann, in dem Mädchen lernen, sich gegen Übergriffe zu verteidigen. Fall erledigt. Sein Bruder zahlt an die Schule ebenso 500 Euro, weil auch er an einer handgreiflichen Auseinandersetzung im vergangenen Juni beteiligt war. Täter-Opfer-Ausgleich nennt das der Gesetzgeber.
Justiz