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Justiz: Steuer-Skandal: Rund eine Million Euro Schaden

Justiz

Steuer-Skandal: Rund eine Million Euro Schaden

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    Symbolbild Foto: Alexander Kaya

    Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat die Ermittlungen rund um den Steuerskandal in der VG Türkheim weitgehend abgeschlossen. Der nächste Schritt wird jetzt die Anklageerhebung sein. Dies könnte in den nächsten Wochen der Fall sein, derzeit habe der Verteidiger des Hauptverdächtigen die Akten zu Einsicht und könne seine Stellungnahme abgeben.

    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft zeichnet sich ein Schaden im knapp siebenstelligen Bereich ab, also rund eine Million Euro. Insgesamt haben die vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Türkheim durch nicht erlassene Bescheide fast drei Millionen an Gewerbe- und Grundsteuer verloren. Durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs werden jedoch die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinden abgefedert.

    Am Rande der Bürgerversammlung in Irsingen nahm Kämmerer Claus Hiemer auch Stellung zur Frage, ob der entstandene Sachschaden möglicherweise durch Versicherungen abgedeckt sei. Hiemer räumte ein, dass zumindest für einen Teil des Schadens tatsächlich die Versicherungen der Gemeinde einspringen müssten – wie viel die Versicherungen am Ende aber wirklich übernehmen werden, sei noch nicht abzusehen. Er sei „tagelang damit beschäftigt“, die Anfragen der Versicherungen zu jedem Einzelfall zu beantworten. „Wir werden bestimmt nicht alles ersetzt bekommen, aber wir werden einen Teil abdecken können“, so Hiemer. Bei seinem Rechenschaftsbericht nahm Hiemer auch kurz Stellung „zur Steuer-Thematik oder Steuer-Skandal, wie immer man das nennen mag...“. Angesichts der laufenden Ermittlungen sei jetzt Geduld gefragt: „Jeder wird sich seiner Verantwortung stellen müssen. Und das werden wir auch tun“, so Hieber.

    Wie berichtet, konzentrieren sich die Ermittlungen der Memminger Fahnder auf eine Person, einen Sachbearbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim. Hier hatten sich laut Oberstaatsanwalt Ebert die Anzeichen verzichtet, dass der Verdächtige vorsätzlich gehandelt habe und damit auch wegen Untreue angeklagt werden könnte.

    Die Vorgesetzten des Sachbearbeiters müssen aus strafrechtlicher Sicht offenbar keine Konsequenzen fürchten, da sie offenbar sofort gehandelt hatten, als sie Verdacht geschöpft haben.

    Offen ist jedoch, ob im Türkheimer Rathaus nicht jemand früher hätte etwas davon bemerken können oder müssen, dass in den Jahren 2001 bis 2010 zu wenig Gewerbesteuerbescheide erlassen worden waren.

    Diese Frage wird vor allem dann wichtig, wenn im Nachgang des Ermittlungsverfahrens noch Schadensersatzansprüche durch den Staat an die beteiligten Personen gestellt werden sollten. Dann wäre auch die Frage nach einer möglichen Fahrlässigkeit zu klären.

    Der Schaden an nicht eingeforderter Grundsteuer wird mit 237 620 Euro beziffert, die von den VG-Gemeinden von 2002 bis 2011 an Grundsteuer nicht eingetrieben wurden. Weil die Fälle verjährt sind, können die Steuern nicht nachträglich berechnet werden. Da die Disziplinarbefugnisse hinsichtlich des Sachbearbeiters bei der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen wurden, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das derzeit ruht.

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