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Justiz: Einbruchsserie hat ein Nachspiel

Justiz

Einbruchsserie hat ein Nachspiel

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    Eine Reihe von Einbrüchen in Sport- und Vereinsheime hat im vergangenen Jahr die Bevölkerung verunsichert.
    Eine Reihe von Einbrüchen in Sport- und Vereinsheime hat im vergangenen Jahr die Bevölkerung verunsichert. Foto: Alexander Kaya

    Die zwischenzeitlich geklärte Serie von Einbrüchen in Sport- und Vereinsheime in Bad Wörishofen und der näheren Umgebung hat ein Nachspiel. Für einen der Beteiligten endet diese Episode nun mit einem Gefängnisaufenthalt.

    Erst Anfang des Jahres hatte das Kaufbeurer Jugendschöffengericht einem 20-Jährigen aus dem Raum Buchloe noch eine Chance gegeben und ihm trotz diverser früherer Gesetzeskonflikte eine achtmonatige Jugendstrafe wegen Beleidigung und Körperverletzung zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings verstieß er dann schon wenige Monate später wiederholt gegen eine Null-Promille-Grenze, die als Bewährungsauflage verhängt worden war.

    Unter anderem randalierte er betrunken in seinem Elternhaus und lief im Rausch vor ein Auto. Schließlich widerrief ihm der zuständige Richter vor Kurzem die Bewährung. Angesichts dieser Ausgangslage war klar, dass jetzt ein aktuelles Strafverfahren – es ging um zwei Einbruchsdiebstähle und Schwarzfahren – nur mit einer Haftstrafe enden konnte. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten unter Einbeziehung der vorausgegangenen Strafe zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der Ostallgäuer war voll geständig gewesen und hatte seine Beteiligung an zwei Einbruchsdiebstählen vom September 2017 ebenso offen geschildert, wie eine Schwarzfahrt mit der Bahn im Frühjahr. Dabei wurde deutlich, dass er bei den Einbrüchen offenbar nur eine Randfigur war: In einem Fall stand er Schmiere, im anderen half er beim Verladen von gestohlenen Getränkekisten. Beim Verteilen der Beute – in einem Fall wurde ein Tresor mit rund 1000 Euro Inhalt gestohlen – ging er offenbar leer aus.

    Die beiden Einbrüche waren Teil einer Serie, die eine Gruppe junger Ostallgäuer in wechselnder Besetzung im Raum Bad Wörishofen/Mindelheim begangen hatte. Ziel waren Sport- und Vereinsheime, aus denen zumeist Bargeld und Getränke gestohlen wurden (wir berichteten). Aus der Zeugenaussage eines Haupttäters und den Ausführungen des ermittelnden Polizeibeamten ging hervor, dass der Angeklagte nur bei zwei von insgesamt 16 Einbrüchen dabei war und hier lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt hatte. Angesichts der strafrechtlichen Vorgeschichte führte aber nach Einschätzung aller Verfahrensbeteiligten nun kein Weg an einer Jugend-Haftstrafe vorbei. Der Vorsitzende des Gerichts empfahl dem Angeklagten im Urteil dringend, „das Ganze als Chance zu begreifen“ und die Hilfsangebote der Jugendstrafanstalt zum Angehen seiner Alkoholproblematik zu nutzen. (bbm)

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