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Justiz: Aufgeheizte Stimmung im Bauwagen führt zu Polizeieinsatz

Justiz

Aufgeheizte Stimmung im Bauwagen führt zu Polizeieinsatz

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    Symbolbild
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    Es begann als feuchtfröhlicher Abend in einem Bauwagen und endete in einem Polizei-Einsatz, zu dem sieben Beamte in drei Streifenwagen anrücken mussten: Zwei 20-Jährige aus dem dem Raum Kaufbeuren, zwischen denen es zuvor schon Spannungen gegeben hatte, ließen im November 2019 ihren Konflikt erneut hochkochen. Dabei mischten teilweise auch noch andere Personen mit.

    Angeklagter macht die Gegenseite für den Streit verantwortlich

    Im Gerangel soll dann einer der beiden ursprünglichen Kontrahenten einer dritten Person einen Finger ins Auge gestoßen und einer jungen Frau ins Gesicht geschlagen haben. Er musste sich jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Beleidigung vor dem Jugendgericht verantworten. Hier bestritt er über seinen Anwalt sämtliche Vorwürfe und machte die Gegenseite für die Eskalation verantwortlich.

    Zwar hielt er es für möglich, dass er im Gerangel einen 19-Jährigen aus dem gegnerischen Lager mit dem Finger am Auge erwischt hatte. Allerdings reklamierte er für sich eine Art Notwehrsituation, weil er von dem jungen Mann am Hals gepackt worden sei. Weil das genaue Geschehen vor Gericht unklar blieb, ließ die Vorsitzende in einer vorläufigen Einschätzung der Situation durchblicken, dass es in diesem Anklagepunkt wohl nicht zu einer Verurteilung reichen würde.

    Bezüglich des zweiten Anklagevorwurfs war die Richterin zwar der Ansicht, dass der Angeklagte der 22-jährigen Geschädigten „ordentlich eine mitgegeben hatte“. Laut ärztlichen Attesten hatte die junge Frau eine Prellung des Jochbeins und der Ohrmuschel erlitten. Das Verfahren in diesem Anklagepunkt wurde jetzt aber im Hinblick auf eine gesamtstrafenfähige frühere Verurteilung eingestellt.

    Von einem "Racheakt" will der Angeklagte nichts wissen

    Diese beruhte auf einem Unfall unter Alkoholeinfluss, für den der Angeklagte im Herbst 2019 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Führerscheinsperre und 110 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden war. Das damalige Strafmaß war nach Einschätzung der Richterin „deutlich“, sodass eine Verurteilung im aktuellen Fall nicht mehr entscheidend ins Gewicht gefallen wäre. Der Unfall war auch Auslöser des aktuellen Konflikts zwischen den beiden Haupt-Kontrahenten: Der Gegner des Angeklagten hatte damals vor Gericht gegen ihn ausgesagt und war anscheinend der Überzeugung, dass dieser sich dafür an ihm rächen wolle. Der Angeklagte beteuerte dagegen sinngemäß, es habe sich nur um ein Gerücht gehandelt, das jeder Grundlage entbehrte. Dies habe er seinem Kontrahenten auch wiederholt, aber letztlich erfolglos zu erklären versucht.

    Auch am fraglichen Abend ging es zwischen den jungen Männern offenbar wieder um die alte Geschichte. Nach einem kurzen Wortwechsel kehrte zunächst Ruhe ein. Einige Zeit später kochte der Konflikt jedoch erneut hoch. Dass der genaue Ablauf der Auseinandersetzung vor Gericht nicht geklärt werden konnte, lag wohl auch daran, dass damals ein Großteil der anwesenden Personen alkoholisiert war.

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