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Justiz: Auch das dritte Bandenmitglied muss hinter Gitter

Justiz

Auch das dritte Bandenmitglied muss hinter Gitter

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    Vor dem Memminger Amtsgericht fiel das Urteil über das dritte Mitglied der Bande.
    Vor dem Memminger Amtsgericht fiel das Urteil über das dritte Mitglied der Bande. Foto: Archiv Schnurrenberger

    Es war der Dritte im Bunde, der sich nun vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten musste: Gemeinsam mit anderen Bandenmitgliedern hatte der 33-jährige Angeklagte im Frühjahr 2014 nicht isolierte Freileitungen der Bahn gekappt und verkauft. Zwei Rumänen wurden im September vergangenen Jahres zu Haftstrafen von zwei Jahren und sieben Monaten beziehungsweise zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

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