Auf grausame Art und Weise ist im September 2018 in Bad Wörishofen ein 46-Jähriger ums Leben gekommen. Drei Männer, 34, 37 und 56 Jahre alt, mussten sich in diesem Jahr deshalb vor Gericht verantworten. Sie sollen laut Anklage bei einem Trinkgelage ihr Opfer so lange zusammengeschlagen haben, bis es sich nicht mehr bewegte und starb.
Der zwei Monate dauernde Prozess am Landgericht Memmingen endete Mitte August mit einer großen Überraschung: Zwei der Männer wurden freigesprochen, der jüngste Angeklagte muss zehn Jahre ins Gefängnis.
Es gab weder Zeugen noch Geständnisse in dem Fall
Die drei Angeklagten, alles Männer aus der ehemaligen Sowjetunion, aber mit deutschem Pass, sollen laut Staatsanwaltschaft in einem Wohnheim in Bad Wörishofen nach einem Trinkgelage begonnen haben, abwechselnd auf den gemeinsamen Bekannten einzuprügeln.
Das Opfer bekam mehr als 60 Tritte und Schläge. Ein Nasenbeinbruch sorgte wohl dafür, dass der bewusstlose Mann aufgrund von Einblutungen keine Luft mehr bekam und qualvoll erstickte. Als Haupttäter hatte sich in den Verhandlungen der 34-Jährige herauskristallisiert: Einer der anderen Angeklagten hatte ihn schwer belastet. Da es weder Zeugen noch Geständnisse gab, stützte sich die Staatsanwaltschaft auf Indizien und Erkenntnisse der Sachverständigen.
Ein Mann wurde verurteilt, zwei Männer wurden freigesprochen
Wie Richter Christian Liebhart sagte, sprechen die bei den beiden anderen Männern gefundenen Blut- und DNA-Spuren des Opfers und die Vielzahl seiner Verletzungen zwar dafür, dass sie an der Tat beteiligt waren, eindeutig nachweisen ließ sich das aber nicht. Deshalb wurden sie letztlich freigesprochen. Sie erhalten eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und die Hausdurchsuchungen.
Vor Gericht herrscht Fassungslosigkeit über das Urteil
Verurteilt wurde nur der Jüngste – und zwar nicht, wie angeklagt, wegen (gemeinschaftlichen) Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie einer weiteren schweren Körperverletzung, die er nicht einmal einen Monat nach dem Vorfall in Bad Wörishofen begangen haben soll. Für die Tat in der Kurstadt erhielt er eine Einzelstrafe von neun Jahren, für die schwere Körperverletzung zwei Jahre und sechs Monate – die Gesamtstrafe beträgt zehn Jahre.
Fassungslosigkeit über die Freisprüche herrschte unter den Prozessbeobachtern. Viele schüttelten den Kopf, einer von ihnen kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit dem Wort „Wahnsinn!“
Hier können Sie die Berichte über die Tat und die einzelnen Verhandlungstage noch einmal nachlesen (chronologisch sortiert):
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