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Innenstadt: Tauziehen um das Hotel Kreuzer

Innenstadt

Tauziehen um das Hotel Kreuzer

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    Das Kurhotel Kreuzer wurde noch zu Kneipps Zeiten gegründet. Seit Oktober ist das Traditionshaus geschlossen. Ein Investor aus München möchte darin Wohnungen und Büros unterbringen.
    Das Kurhotel Kreuzer wurde noch zu Kneipps Zeiten gegründet. Seit Oktober ist das Traditionshaus geschlossen. Ein Investor aus München möchte darin Wohnungen und Büros unterbringen. Foto: Markus Heinrich

    Im Fußball geht es zur Entscheidungsfindung immer wieder einmal in die Verlängerung –jetzt auch vor Gericht. Es geht um die Zukunft des altehrwürdigen, inzwischen geschlossenen Bad Wörishofer Kurhotel Kreuzer. Obwohl das Landratsamt die Umnutzung längst genehmigt hat, herrscht um das Projekt seit Monaten Stille. Der Grund: Ein Nachbar, selbst Unternehmer, hat gegen diese Nutzungsänderung und damit gegen den Freistaat Bayern geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg wurde am Mittwoch dann überraschend klar, warum: Er wolle das Grundstück selbst kaufen, sagte der Unternehmer aus dem Unterallgäu, der sich seit vielen Jahren in Bad Wörishofen engagiert.

    Die Hoteleigentümer sind sich allerdings längst mit einem anderen Käufer einig. Der bekannte Münchner Investor Roland Holly will anstatt einer Hotellerie Wohn- und Geschäftsräume einrichten. Das ehemalige Hotel soll künftig Unternehmen als besonders steuergünstiger Firmensitz dienen, hatte Holly damals gegenüber unserer Zeitung erklärt. Bad Wörishofen hat bekanntlich mit 240 Prozent einen vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuerhebesatz. Auch das vom Stadtrat geforderte Parkhaus will Holly bauen, alles über die Bayerische Haus- und Grundbesitz AG (BHG), deren Vorstand Holly ist. Die BHG war zur Verhandlung beigeladen, Beklagter ist allerdings der Freistaat. Das Landratsamt Unterallgäu wurde von Abteilungsleiter Christian Baumann vertreten. Stadt und Landratsamt haben die Nutzungsänderung genehmigt, Baugenehmigungen liegen vor.

    Der klagende Unternehmer sieht sich aber in seinen Rechten als Nachbar beeinträchtigt. Die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler legte in der Verhandlung Punkt für Punkt die Rechtslage zu den Argumenten in der Klageschrift dar. So gebe es im besagten Bereich der Stadt Bad Wörishofen kein „Sondernutzungsgebiet Kur“, sondern ein „faktisches Mischgebiet“, wo die beantragte Nutzungsänderung hin zu Wohn- und Geschäftsräumen vertretbar sei.

    In Sachen Parkplätze könne der Kläger nicht auf das Gebot der Rücksichtnahme pochen, da er nicht unmittelbarer Nachbar des Grundstücks sei, weil sich eine Straße zwischen beieinanderliegenden Grundstücken befinde.

    Und teilweise grenze das geplante neue Parkhaus an eine Fläche, die von dem klagenden Unternehmen selbst auch für Stellplätze verwendet werde. Über die örtlichen Begebenheiten hatte sich das Gericht Anfang Mai bei einem „Augenscheintermin“ informiert. Der Kläger quittierte die Ausführungen der Richterin mit dem Satz: „Das war die beste Vorlesung, die ich seit Langem gehört habe.“

    Schabert-Zeidler kündigte ein Urteil noch für Mittwoch an. Allerdings legten beide Unternehmer keinen Wert auf eine sofortige Verkündung. Wichtiger war ihnen, mehr Zeit für weitere Verhandlungen. Allerdings beantragte der Nachbar, die Klage gegen die Nutzungsänderung aufrecht zu erhalten. Das Landratsamt dagegen beantragte Klageabwehr. Die BHG stellte keinen Antrag.

    Nach Worten von Richterin Beate Schabert-Zeidler werde die Kammer frühestens am 14. Juni ihr Urteil fällen und den Parteien schriftlich dann zustellen. Sollte das Gericht vorher signalisiert bekommen, dass sich die Parteien anderweitig geeinigt haben und die Klage fallen gelassen werde, sei das Urteil hinfällig.

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