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Hundehaltung: Wenn Bello alleine Gassi geht

Hundehaltung

Wenn Bello alleine Gassi geht

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    Einen Schaufensterbummel dürfen in Bad Wörishofen Hunde nur an der Leine geführt unternehmen.
    Einen Schaufensterbummel dürfen in Bad Wörishofen Hunde nur an der Leine geführt unternehmen. Foto: Foto: Archiv

    Bad Wörishofen „Ein freilaufender Hund jagt Rehe und reißt eines“ – die Polizeimeldung diese Woche erschreckte nicht nur Tierliebhaber. Im aktuellen Fall konnte die Bad Wörishofer Polizei den Hundehalter schnell ermitteln, doch wie steht es eigentlich generell mit der Leinenpflicht in der Kneippstadt?

    „Derzeit besteht im Unterallgäu kein Tollwutbezirk, aufgrund dessen ist gemäß dem bayerischen Jagdgesetz eine generelle Leinenpflicht nicht angeordnet“, so Edmund Martin, Leiter der Polizeiinspektion Bad Wörishofen. Dennoch bestünden grundsätzliche Verhaltensregeln für Hundehalter:

    l Hund darf sich nur im Einwirkungsbereich seines „Herrchen oder Frauchen“ bewegen

    l Hund muss auf Zuruf zurückkehren

    l Hund darf keine Spur von Wild aufnehmen und sich entfernen.

    „Ein Jäger hat so das Recht einem dem Wild nachstellenden Hund auf frischer Tat zu erschießen“, erklärt Martin. Zudem gibt er zu bedenken, dass ein Hundehalter immer auch für seinen „Bello“ hafte, und rät allen Hundebesitzern eine Hundehaftpflicht abzuschließen.

    Bei wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen kann die zuständige Verwaltungsbehörde Anordnungen gegen den Hundehalter erlassen und schließlich ein Hundehalteverbot aussprechen.

    Absolute Sperrgebiete in der Stadt für Hunde

    Eine eigene Satzung aus dem Jahre 1986 klärt die Leinenpflicht innerhalb der Kurstadt. So sind folgende Anlagen und Gebäude absolutes Sperrgebiet für Hunde:

    l das Kurhaus

    l alle Kneipp-Wassertretstellen

    l das Freibadgelände

    l alle Kinderspielplätze

    l Friedhöfe

    l alle gärtnerisch gestalteten Freiflächen im Kurpark und entlang öffentlicher Verkehrsflächen (Blumenrabatten, Parkrasen ...)

    Ordnungsstrafen bis zu 1000 Euro können verhängt werden

    In der Kurpromenade, im Kurpark, im Kurgarten westlich und nördlich des Kurhauses, in den Parkanlagen an der Kaufbeurer Straße, am Wörthbach sowie an der Franzensbader Straße und am Denkmalplatz sind alle Hunde an der Leine zu führen. Wer Hunde dort freilaufen lässt, kann nach Auskunft von Marianne Just vom städtischen Ordnungsamt mit einer Ordnungsstrafe von 1000 Euro belegt werden.

    Da es immer wieder Schwierigkeiten mit Hundehaltern gegeben hat, ist die Satzung 1994 noch ergänzt worden. So müssen jetzt Hunde generell von Brunnen und Gewässern innerhalb der Stadt abgehalten werden. Die Leinenpflicht wurde erweitert auf alle in die Kurpromenade einmündenden Straßen und den Ostpark zwischen der Kur- und Gartenstadt.

    „Ein großes Ärgernis ist das ganze Jahr immer wieder der Hundekot“, so Just. Auch hier gibt es eigentlich klare Bestimmungen. Im ganzen Stadtgebiet müssen die Hundehalter den Hundekot ihres Lieblings selbst entsorgen. Unschön oft auch die Ausfallwege hinaus aus der Stadt. Hier wäre es laut Just zwar auch aus Rücksichtsnahme gegenüber den vielen Spaziergängern schön, den Hundekot zu beseitigen, doch müsse dies freiwillig geschehen.

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