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Grundsätzliches und Besonderes beim Radwegebau

Mindelheim

Grundsätzliches und Besonderes beim Radwegebau

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    Seit dem Jahre 1988 gilt der Beschluss, dass der Kreis den Radwegeneubau der Gemeinden mit 20 Prozent der anfallenden Kosten einschließlich des Grunderwerbs für eine

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