Ob Küchenhilfe oder Verkäuferin im Backshop: Wer im Unterallgäu nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, verdient seit Januar mehr Geld – und zwar 34 Cent pro Stunde. „Genau zwei Jahre gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Und jetzt ist er zum ersten Mal geklettert – auf 8,84 Euro“, sagt Tim Lubecki von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG. Gleichzeitig weist er darauf hin, einen „Lohn-Check“ zu machen. Jeder sollte seinen Stundenlohn bis auf den letzten Cent nachrechnen. Der NGG-Geschäftsführer warnt vor „Lohn-Tricksereien durch die Hintertür“: „Es ist eine beliebte Chef-Masche, die Menschen länger arbeiten zu lassen, die Überstunden dabei aber nicht zu bezahlen. Das ist illegal.“
Gewerkschaft I