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Gewalt: Was tun, wenn der Partner prügelt?

Gewalt

Was tun, wenn der Partner prügelt?

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    Wenn der Mann zuschlägt: Einer Studie zufolge wurde jede vierte Frau schon einmal Opfer häuslicher Gewalt in einer Beziehung.
    Wenn der Mann zuschlägt: Einer Studie zufolge wurde jede vierte Frau schon einmal Opfer häuslicher Gewalt in einer Beziehung. Foto: Alexander Kaya

    Nicht in allen Familien herrscht „heile Welt“: Die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt ist in den Jahren 2012 bis 2015 um 5,5 Prozent gestiegen, sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, vor Kurzem. Hinter dieser Statistik stehen knapp 130000 Menschen, denen Gewalt angetan wurde. Frauen machen mit 82 Prozent den Großteil dieser Opfer aus. Gewalt geht dabei durch alle Schichten und Altersklassen. Erst jüngst hatte ein Fall im Unterallgäu für Schlagzeilen gesorgt: Ein 24-Jähriger stand vor Gericht, weil er seine Freundin verprügelt hatte. Die beiden waren sieben Jahre lang ein Paar, am Ende hagelte es fast täglich Schläge.

    Was ist häusliche Gewalt?

    Mit „häuslicher Gewalt“ ist im Allgemeinen die Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft gemeint. Sie ist kein eigener Straftatbestand. In Frage kommen aber zahlreiche Straftatbestände, wie Körperverletzung oder Bedrohung.

    Wer sind die Opfer?

    Laut polizeilicher Kriminalstatistik handelt es sich bei häuslicher Gewalt fast ausschließlich um Gewalttaten, die von Männern an Frauen begangen werden. Laut einer Studie des Familienministeriums wurden oder sind ein Viertel aller Frauen schon einmal Opfer häuslicher Gewalt.

    Wieso bleiben Opfer bei ihrem gewalttätigen Partner?

    Sie empfinden ihre Situation oftmals als ausweglos: Der Täter ist oder war ein geliebter Mensch; Bedrohung, Isolation und Kontrolle durch den Partner verunsichern und erschüttern das Selbstwertgefühl. Häufig sind auch Kinder mit im Spiel oder es besteht eine finanzielle Abhängigkeit vom prügelnden Partner.

    Was können Opfer tun?

    Häusliche Gewalt kann bei jeder Polizeidienststelle angezeigt oder über den Notruf 110 gemeldet werden. Wer sich noch nicht dazu entschließen kann, die

    Wie können sich Opfer schützen?

    Das Opfer kann sich – eventuell gemeinsam mit einem Rechtsanwalt – an das Familiengericht wenden und eine Schutzanordnung beantragen. Der Familienrichter kann bestimmen, dass der Mann zum Beispiel die gemeinsame Wohnung verlassen muss, eine bestimmte Entfernung zum Opfer oder dessen Kindern einhalten oder jeglichen Kontakt vermeiden muss. Der Verstoß gegen gerichtliche Schutzanordnungen ist eine Straftat, über die in einem solchen Fall die Polizei informiert werden sollte.

    Wo gibt es Hilfe?

    Für Frauen als Opfer gibt es neben der Polizei als Anlaufstelle auch ein bundesweites Hilfetelefon. Unter der Nummer 08000/ 116016 können sie sich täglich und zu jeder Uhrzeit anonym und kostenlos beraten lassen. Nach einer Erstberatung können Frauen auch an Einrichtungen vor Ort vermittelt werden. Ansprechpartner der Region sind:

    Frauen-Notruf Memmingen: Telefon 08331/5323

    Frauenhaus Memmingen: Telefon 08331/4644

    Frauenhaus Kaufbeuren: Telefon 08341/16616

    Frauentelefon für Frauen und Mädchen in Not: 08341/101010

    Weißer Ring – Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern: Telefon 08331/928083, www.weisser-ring.de

    Christina Übele von MMUM (Memminger und Unterallgäuer Modell) berät die Opfer häuslicher Gewalt, ob Mann, Frau oder Kind: Telefon 0176/61278439

    Der Förderverein Opfergerechte Kriminalprävention Nodo kümmert sich sowohl um Opfer als auch Täter, damit diese künftig nicht mehr zu Tätern werden: www.nodo-allgaeu.de (home)

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