Die juristische Auseinandersetzung zwischen einem Zahnmediziner aus Bad Wörishofen und den neuen Besitzern seines früheren Implantatzentrums geht in die nächste Runde. Nachdem das Arbeitsgericht Memmingen jetzt die Klage des Zahnmediziners gegen die Kündigung durch die neuen Besitzer abgewiesen hat, stehen sich die Streitparteien erneut vor Gericht gegenüber: Diesmal muss gleich das Oberlandesgericht München entscheiden, ob die eigenmächtige Umleitung der gemeinsam genutzten Telefonanlage durch den Zahnmediziner auf seine Nummer rechtens war.
Bad Wörishofen