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Ettringen: Junge Ettringer zünden im Rausch eine Waldhütte an

Ettringen

Junge Ettringer zünden im Rausch eine Waldhütte an

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    Zwei Männer aus Ettringen im Alter von 20 und 18 Jahren mussten sich wegen Brandstiftung vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten.
    Zwei Männer aus Ettringen im Alter von 20 und 18 Jahren mussten sich wegen Brandstiftung vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Foto: Krauk

    „Unglaublich, was wir uns hier für einen Mist anhören müssen“, sagt Richter Markus Veit. Danach wird der Prozess vor dem Jugendschöffengericht Memmingen gegen zwei Männer im Alter von 18 und 20 Jahren, die sich wegen gemeinschaftlicher vorsätzlicher Brandstiftung verantworten müssen, auf Wunsch der Verteidiger für ein kurzes Gespräch mit ihren Mandanten unterbrochen. Staatsanwältin Patrizia Rabe wirft den Angeklagten vor, dass sie am 27. September 2019, um die Mittagszeit, eine in den Auwäldern bei Ettringen gelegene Waldhütte angezündet hatten. Die Hütte brannte danach vollständig nieder. Stehen blieb nur der gemauerte Kamin.

    Die Brandstifter sagten aus, dass sie total betrunken waren, als sie die Waldhütte bei Ettringen anzündeten

    Danach sollen sie die Türe einer weiteren Hütte eingetreten und vergeblich versucht haben, auch dieses Gebäude mit Hilfe von Lampenöl in Brand zu setzen. Sie seien damals beide stark betrunken gewesen, schildern sie nun dem Gericht.

    Ja, man habe die Hütten aufgebrochen, bestätigen beide. Der jüngere der beiden Angeklagten, damals 16 Jahre alt, will danach aber nach Hause gegangen sein. Die Staatsanwältin bittet ihn um eine Erklärung, wie denn seine Fingerabdrücke auf die Flasche mit dem Lampenöl gekommen seien. „Na ja“, antwortet er, man habe halt verschiedene Sachen angefasst, mit der Brandstiftung aber habe er nichts zu tun.

    Dass eine Hütte abgebrannt sei, habe er erst am Abend oder am nächsten Tag erfahren. Rabe lässt nicht locker: Ob er sich denn nicht bei seinem Kumpel erkundigt habe, was passiert sei. „Nein“, er habe zuletzt nur noch wenig Kontakt zu seinem Freund gehabt, behauptet der mittlerweile 18-Jährige. Die Staatsanwältin überzeugen kann diese Einlassung nicht. Der Ältere, zur Tatzeit 18 Jahre, sorgt danach bei Richter Veit mit seiner Aussage, er habe nur nasse Blätter und Geäst angezündet, um im Innern der Hütte „so eine Art Rauchbombe“ zu erzeugen, für Verärgerung. Keinesfalls habe er die Hütte niederbrennen wollen, ergänzt der Angeklagte.

    Als der Prozess nach der Unterbrechung fortgesetzt wird, ergreifen die Rechtsanwälte Peter Schreiner und Thomas Braun nacheinander für ihre Mandanten das Wort: Der in der Anklageschrift vorgetragene Sachverhalt wird nun vollumfänglich eingeräumt. Also geht es jetzt nur noch um den angerichteten Schaden.

    Ein 62-Jähriger wird in den Zeugenstand gerufen. „Wissen Sie“, sagt er dem Gericht, „der emotionale Schaden ist hoch!“ Die Hütte sei von ihm und seinen Freunden vor mehr als 40 Jahren errichtet worden. Man habe sich dort in der Freizeit getroffen, gegrillt und gefeiert. Die Hütte sei vom Landratsamt geduldet gewesen. Eine vergleichbare Blockhütte koste wohl etwas über 3000 Euro.

    Eine Genehmigung, eine neue Hütte zu bauen, werde es wohl nicht geben. Er sei gar nicht auf Schadenersatz erpicht, gibt er dem Gericht zu verstehen. Er kenne die beiden Angeklagten schon, da seien sie noch kleine Kinder gewesen. „Die sollen lieber künftig anständig bleiben“, das sei ihm viel wichtiger.

    Der 20-jährige Haupttäter aus Ettringen schrammt für die Brandstiftung nur knapp am Gefängnis vorbei

    Tatsächlich sind die Angeklagten alles andere als unbeschriebene Blätter. Richter Veit kennt beide schon aus früheren Verfahren, bei denen es unter anderem um Beleidigung, Diebstahl und illegale Drogen ging. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Markus Veit verurteilt den 20-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Er muss 120 Sozialstunden ableisten.

    Der Jüngere der beiden Angeklagten wird verwarnt. Ihm werden 150 Sozialstunden aufgebrummt. Das Gericht entspricht damit exakt dem Antrag von Staatsanwältin Patrizia Rabe.

    Auch wenn es sich bei der Waldhütte um einen Schwarzbau gehandelt habe, „macht dies die Sache nicht besser“, begründet Markus Veit das Urteil und schreibt den beiden Heranwachsenden ins Gewissen: „Ihr habt noch einmal eine Chance bekommen!“ Auf Rechtsmittel wird verzichtet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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