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Corona-Pandemie: Corona: Was derzeit erlaubt und was verboten ist

Corona-Pandemie

Corona: Was derzeit erlaubt und was verboten ist

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    Mit Freunden im Park sitzen ist erlaubt. Jedoch dürfen es nicht mehr als zehn Personen sein. Grillen ist auf öffentlichen Plätzen aber verboten.
    Mit Freunden im Park sitzen ist erlaubt. Jedoch dürfen es nicht mehr als zehn Personen sein. Grillen ist auf öffentlichen Plätzen aber verboten. Foto: dpa (Symbolbild)

    Die Corona-Krise bringt es mit sich, dass viele Bestimmungen das tägliche Leben der Menschen einschränken. Da ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Wir geben hier Antworten auf wichtige Fragen.

    Mit wie vielen Personen darf man sich treffen?

    Im öffentlichen Raum in Bayern dürfen weiterhin nur Gruppen von maximal zehn Personen zusammenkommen.

    Wie viele Personen dürfen auf eine Feier gehen?

    Das kommt darauf an, wo die Feier stattfindet. Im Freien darf man derzeit mit bis zu zehn Personen gemütlich beisammensitzen. Grillen auf öffentlichen Plätzen ist jedoch nach wie vor verboten. Findet die Party zu Hause statt, gibt es keine Beschränkung der Personen-Zahl. Jedoch sollte auch daheim jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, wenn man gemeinsam feiert. Auch regelmäßiges Lüften ist zu empfehlen. Ein Fest in einer Gaststätte oder in anderen Veranstaltungsräumen war zu Beginn der Corona-Krise noch gänzlich verboten. Nun darf wieder in größerer Runde gefeiert werden. Im Freien sind bei Hochzeiten oder Geburtstagen bis zu 200 Personen erlaubt. In geschlossenen Räumen sind es 100.

    Wie verhält man sich richtig, wenn man in ein Restaurant geht?

    Hier bleiben die Regeln, wie sie zuletzt in den bayerischen Restaurants, Cafés oder Biergärten allgemein praktiziert wurden. Beim Betreten des Lokals und auf dem Weg zum Tisch oder den Toiletten gilt die Maskenpflicht, während an den Tischen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

    Worauf muss man beim Einkaufen achten?

    In Bayern müssen sowohl Kunden als auch Mitarbeiter eine Maske tragen. Gibt es an Verkaufstheken oder Kassen jedoch Glas-Trennwände zum Kunden, können Beschäftigte dahinter auf die Maske verzichten. Für den Einzelhandel gilt zudem die Regel, dass nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche den Laden betreten darf.

    Wie steht es um Großveranstaltungen wie Volksfeste oder Konzerte?

    Volksfeste sind nach wie vor verboten. Jedoch dürfen seit Mitte Juli bis zu 400 Besucher zu einem Konzert oder einer Theater-Vorführung im Freien kommen. Im Innenraum sind in Kinos oder Konzertsälen bis zu 200 Gäste gestattet. Am Platz kann man dabei auch den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

    Bis 16.August waren diese Regeln zunächst in Kraft. Nun hat die bayerische Staatsregierung ihren Maßnahmen-Katalog gegen die Corona-Pandemie ein weiteres Mal verlängert. Wie das Gesundheitsministerium in München bekannt gab, ist dieser nun bis zum 2. September gültig. (mz)

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