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Corona-Pandemie: Wie viele Unterallgäuer halten sich nicht an die Corona-Regeln?

Corona-Pandemie

Wie viele Unterallgäuer halten sich nicht an die Corona-Regeln?

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    Mund-Nasen-Masken sind unter anderem in Geschäften und Gesundheitseinrichtungen derzeit Pflicht. Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
    Mund-Nasen-Masken sind unter anderem in Geschäften und Gesundheitseinrichtungen derzeit Pflicht. Was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Foto: Horst Hörger

    Die Angestellten eines Mindelheimer Supermarktes rufen im Juni die Polizei zu Hilfe, weil sich eine 31-jährige Kundin weigert, in dem Geschäft den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und in ihrer Wut eine Mitarbeiterin gegen ein Regal stößt. Zur Reihe der Anzeigen, die sich die renitente Frau einhandelt, gehört auch der „Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz“, der seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder im Polizeibericht auftaucht. Mal handelte es sich um eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlaubte Party, mal um einen Wirt, der sich nicht um die noch geltenden Corona-Beschränkungen schert. Doch wie hoch ist eigentlich die Zahl der Verstöße im Unterallgäu?

    Eins vorweg: Sie hat nach dem Lockdown stark abgenommen. Oder anders gesagt: Als die Regeln am strengsten waren, wurde auch am häufigsten dagegen verstoßen.

    Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten teilt auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass von März bis Mai insgesamt 243 Verstöße gegen die Corona-Regeln erfasst wurden. Im März waren es 61 Fälle, im April mit 159 mit Abstand am meisten und im Mai 23. Im Juni wurden 18 Verstöße registriert und im Juli noch fünf.

    Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen machten anfangs den Großteil der Corona-Verstöße aus

    Doch nicht nur die Zahl, sondern auch die Art der Verstöße hat sich im Laufe der Monate verändert: So waren während des Lockdowns zwischen dem 20. März und dem 6. Mai Verstöße gegen die zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Ausgangsbeschränkungen am häufigsten. Sie machten 180 der 243 Verstöße aus. Laut dem dafür zuständigen Unterallgäuer Landratsamt befassen sich mehr als 40 Bußgeldverfahren damit, dass jemand seine Wohnung ohne triftigen Grund verlassen hat. Im April wurde am häufigsten gegen das Verbot von Menschenansammlungen verstoßen. Fast die Hälfte der insgesamt 98 von der Polizei erfassten Fälle entfällt auf diesen Monat. Mit Wegfall der Ausgangsbeschränkung verlagerte sich der Schwerpunkt hin zu Verstößen gegen die Maskenpflicht: Hier zählt die Polizeistatistik insgesamt 13 Fälle, ebenso häufig wurde gegen Veranstaltungsverbote verstoßen. Außerdem bearbeitet das Landratsamt aktuell zehn Verstöße gegen die Einreise-Quarantäne-Verordnung.

    Insgesamt hat die Polizei 322 Tatverdächtige registriert. Bei dieser Zahl ist jedoch Vorsicht geboten: War jemand auf einer zu diesem Zeitpunkt noch verbotenen Party und hat dort außerdem keine Maske getragen, bekommt er zwar nur eine Anzeige, taucht in der Statistik aber mit zwei Verstößen auf.

    In der Bestrafung nach den Corona-Verstößen hat sich etwas geändert

    Während diese anfangs teils noch als Straftaten geahndet wurden, handelt es sich dabei nach mehreren Änderungen inzwischen um Bußgeldtatbestände. Deshalb lasse sich die Zahl der geführten Verfahren nicht genau aufschlüsseln, so die Polizei. Außerdem sei es möglich, dass für denselben Verstoß in den Anfangswochen ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während dafür heute „nur noch“ eine Bußgeldanzeige fällig würde.

    Um die wiederum kümmert sich nicht die Polizei, sondern das jeweilige Landratsamt, um Straftaten die Staatsanwaltschaft. Sie und das Landratsamt können – unabhängig von der polizeilichen Bewertung – das Verfahren einstellen, das Vergehen mit einer geringeren als der angedachten Geldbuße ahnden oder sich an den Regelsätzen orientieren. Es lasse sich deshalb von den 322 Tatverdächtigen nicht darauf schließen, dass ebenso viele Strafbefehle oder Bußgeldbescheide erlassen wurden, so die Polizei. Sie geht zudem davon aus, dass ein Teil der Verfahren noch gar nicht bis zur Staatsanwaltschaft oder dem Landkreis gelangt sind.

    Mehr als 200 Bußgeldbescheide hat das Landratsamt Unterallgäu in Zusammenhang mit Corona verschickt

    Wie die Pressestelle des Landratsamts auf Nachfrage mitteilt, seien in den vergangenen Monaten mehr als 200 Bußgeldbescheide verschickt worden. Die Höhe lag dabei zwischen 150 für einen Verstoß gegen die Maskenpflicht und bis zu 500 Euro für die Teilnahme an einer nicht erlaubten Veranstaltung. Wer eine solche organisiert, muss laut dem bayerischen Bußgeldkatalog übrigens mit einem zehnmal so hohen Bußgeld rechnen. Weil manche Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben haben, kann die Behörde aber nicht sagen, wie viel Geld sie bislang insgesamt eingenommen hat.

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