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Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Mieter

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Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Mieter

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    Keine Feriengäste mehr in Wohnungen. Seit drei Jahren bekämpft auch Berlin die Wohnungsnot mit strengen Auflagen. Aber es gibt Grauzonen.
    Keine Feriengäste mehr in Wohnungen. Seit drei Jahren bekämpft auch Berlin die Wohnungsnot mit strengen Auflagen. Aber es gibt Grauzonen. Foto: Tim Brakemeier, dpa

    Karlsruhe Der Bundesgerichtshof schützt Mieter besser vor einer Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang. Künftig müssen Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers so gewichtig sind, dass sie die Räumung rechtfertigen. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil (Az. VIII ZR 45/16), das gestern verkündet wurde.

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