Karlsruhe Der Bundesgerichtshof schützt Mieter besser vor einer Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang. Künftig müssen Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers so gewichtig sind, dass sie die Räumung rechtfertigen. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil (Az. VIII ZR 45/16), das gestern verkündet wurde.
Mindelheim