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Beschluss: Muss die Kneippstadt Spenden zurückzahlen?

Beschluss

Muss die Kneippstadt Spenden zurückzahlen?

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    Im Rathaus wurden im vergangenen Jahr viele Spenden verbucht. Ob die Stadt das Geld behalten darf, ist nun allerdings fraglich.
    Im Rathaus wurden im vergangenen Jahr viele Spenden verbucht. Ob die Stadt das Geld behalten darf, ist nun allerdings fraglich. Foto: Markus Heinrich

    Wie geht es mit den Spendengeldern an die Stadt aus dem Jahr 2018 weiter? Diese Frage steht nun im Raum. Bürgermeister Paul Gruschka (FW) bestätigte gestern Informationen der Mindelheimer Zeitung, wonach es keine Mehrheit für die Annahme der Spenden gibt. Der Stadtrat habe „die

    Über die Hintergründe des Beschlusses ist derzeit nichts bekannt. Die Fraktionen haben sich auf Nachfrage unserer Zeitung konkret dazu noch nicht geäußert. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Ibel verwies auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung. Das Recht zur Berichterstattung liege beim Bürgermeister. Er wolle dies abwarten.

    Auch FW-Fraktionssprecher Wolfgang Hützler verwies auf die Nichtöffentlichkeit. Hützler sagte allerdings, er könne die Ablehnung nicht verstehen. Er halte „die Entscheidung für in höchstem Maße peinlich und geeignet, der Stadt Bad Wörishofen wohlwollende Spender zu vergraulen.“ Er gehe davon aus, so Hützler, dass „dem Stadtrat Ermessensfehlgebrauch zur Last gelegt werden kann“. „Einen beachtenswerten Grund für die Ablehnung gibt es meines Erachtens nicht“, sagt Gruschka. „In der Diskussion waren Folgekosten mancher Spenden, etwa Wasser für den Brunnen am Guggerhaus oder die Beleuchtung unserer Krippe im Rathaus.“

    Wie es nun weitergeht, weiß auch der Bürgermeister noch nicht so richtig. „Was dies für Bad Wörishofen bedeutet, ist schwer einzuschätzen“, sagt er. „Ich hoffe, dass unsere Spender auch weiterhin spenden, schon aufgrund unseres angespannten Haushaltes.“ Bleibe der Stadtrat bei seiner Entscheidung, so „müssen die Spenden nach meiner Rechtsmeinung zurückgezahlt werden oder rückabgewickelt werden“, sagt Gruschka. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Stadt insgesamt rund 94000 Euro erhalten hat. Die Summe teilt sich auf in etwa 53000 Euro Geldspenden und Sachspenden in Höhe von etwa 41000 Euro.

    Er selbst halte den Beschluss allerdings für rechtswidrig. Eine Einschätzung, die das Landratsamt Unterallgäu teilt. „Die Überprüfung hat ergeben, dass der Beschluss als rechtswidrig zu werten ist“, teilte die Behördensprecherin Eva Büchele mit. „Dem Bürgermeister wurde empfohlen, diesen Beschluss zu beanstanden und den Vollzug auszusetzen.“

    So will es Gruschka nach eigener Aussage auch machen. Wenn seine Beanstandung begründet sei, wolle er den Stadtrat verständigen und diesem „Gelegenheit zur nochmaligen Entscheidung geben“. Er bitte derweil „alle Spender des Jahres 2018 den Ausgang des Beanstandungsverfahrens abzuwarten“, teilt Gruschka mit.

    Gruschka ist sicher, dass er sich in Sachen Spenden nichts vorzuwerfen hat. Die Stadt Bad Wörishofen halte sich an die Handlungsempfehlungen des bayerischen Justizministeriums für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Gruschka sieht „gute Erfolgsaussichten, dass die Spenden 2018 doch noch angenommen werden beziehungsweise dass seine Beanstandung Erfolg haben dürfte.“

    Bei den in Raum stehenden Spenden geht es nach Darstellung des Rathauses auch um „erhebliche Zuwendungen von Hans-Joachim Kania“, etwa das Förderprogramm 2020. Dass man nun trotz der ablehnenden Entscheidung zu den Spenden des Vorjahres den sogannten „Babygruß“ auszahlen konnte, verdiene Dank, so Gruschka.

    In derselben Sitzung des Stadtrat wurden künftige Spenden für eine Ampel und Fahrräder für den Verkehrserziehungsgarten einstimmig angenommen. Auch das teilte Gruschka in seiner Erklärung mit.

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