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Bau: Gericht entscheidet über die Farbe der Dachziegel

Bau

Gericht entscheidet über die Farbe der Dachziegel

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    Nassenbeuren, Weststraße. Die Dachbedeckung in Antharzitfarbe muss wieder abgebaut werden. In dem neuen Baugebiet gelten zwingend rote Dachziegel.
    Nassenbeuren, Weststraße. Die Dachbedeckung in Antharzitfarbe muss wieder abgebaut werden. In dem neuen Baugebiet gelten zwingend rote Dachziegel. Foto: Johann Stoll

    Ein Hausdach in Nassenbeuren – oder genauer gesagt: dessen Farbe – beschäftigt seit einiger Zeit die Behörden im Landkreis. Nun landete der Fall sogar vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Das Ergebnis: Der Hausbesitzer muss seine Ziegel entfernen und durch andersfarbige ersetzen.

    Im Mai 2016 hatte der Bauausschuss des Mindelheimer Stadtrates ein Einfamilienhaus am südwestlichen Rand von Nassenbeuren genehmigt. Wie im Bebauungsplan festgelegt, sollte das Dach rote Ziegel erhalten und mit einer knapp zehn Quadratmeter großen Solaranlage ausgestattet werden. Im September dieses Jahres musste sich der Bauausschuss noch einmal mit dem Fall beschäftigen (wir berichteten). Der Bauherr wünschte als neue Dachfarbe nun anthrazitgrau. Das Problem dabei: Der Bau war bereits genau so ausgeführt worden.

    Das sorgte für Verärgerung im Stadtrat und in der Verwaltung. Vizestadtbaumeister Michael Egger betonte damals, die roten Dachziegel seien zwingend festgesetzt, um das Ortsbild von Nassenbeuren zu schützen. In Vorgesprächen sei dem Bauherrn mehrmals mitgeteilt worden, dass von dieser Vorgabe nicht abgerückt werden könne. Das habe dieser akzeptiert. Im Antrag auf die Baugenehmigung stand „Betonformsteine nach Bebauungsplan“. Bei einer Baukontrolle stellte sich dann aber heraus, dass andere Fakten geschaffen worden waren: Das Dach ist dunkel eingedeckt worden, die Photovoltaikanlage fehlte damals noch. Das eingeschaltete Landratsamt Unterallgäu als übergeordnete Baubehörde ordnete daraufhin eine Beseitigung der grauen

    Gegen diesen Bußgeldbescheid hatte der Bauherr anfangs ebenfalls Einspruch eingelegt, ihn dann aber zurückgenommen. Vor Gericht ging es nun nur um den Bescheid des Landratsamts, in dem auch ein Zwangsgeld von 1000 Euro aufgeführt ist. Das Verwaltungsgericht in Augsburg gab dem Landratsamt Recht und wies die Klage ab. Der Nassenbeurer hat nun einen Monat nach Zugang der Unterlagen Zeit, das Urteil anzunehmen beziehungsweise Berufung einzulegen.

    Selbst wenn der Bauherr das Zwangsgeld letzten Endes zahlen muss, weil er sich weiterhin weigert, seine Dachfarbe zu ändern, hieße das aber nicht, dass das Dach dann grau bleiben kann, erklärt Christian Baumann, Baujurist am Landratsamt Unterallgäu. Die Androhung von Zwangsgeld diene vor allem dazu, den Druck zu erhöhen. Das Dach müsse aber trotzdem ziegelrot eingedeckt werden. „Man kann sich mit dem Zwangsgeld nicht freikaufen.“

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