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Bad Wörishofen
21.12.2020

Wer darf im Wörishofer Gewerbegebiet wohnen?

Das Gewerbegebiet von Bad Wörishofen ist eigentlich für Firmensitze gedacht. In Ausnahmefällen ist dort aber auch das Wohnen zulässig. Dass dies aber immer wieder zu Problemen führt, wurde nun im Bauausschuss deutlich.

Eine zweite Betriebsleiterwohnung für ein Tanzstudio in Bad Wörishofen – dieser Wunsch zeigte nun ein generelles Problem auf. Ein Großbetrieb verlagerte bereits nach Problemen mit Bewohnern die Produktion.

Wer darf in Bad Wörishofens Gewerbegebiet wohnen – und wie viele Wohnungen sind für einen Betrieb angemessen? Dass die Antwort auf diese Frage mitunter nicht ganz einfach ist, zeigt sich nun wieder bei der beabsichtigten Gründung eines Tanzstudios. Eine Rolle spielt dabei auch, dass unlängst Europas Marktführer für Wildfleischverarbeitung für die Betriebserweiterung in eine andere Stadt ausgewichen ist, weil er in Bad Wörishofens Gewerbegebiet Probleme mit Bewohnern bekam.

Für Alexandra Wiedemann von der FDP ist die Sache eigentlich klar: „Jeder, der eine Betriebsleiterwohnung baut, muss doch wissen, dass es in einem Gewerbegebiet Emissionen gibt.“ Bad Wörishofens Zweiter Bürgermeister Daniel Pflügl (Grüne) sagte dazu im Bauausschuss: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es anders ist.“

Das aktuellste Beispiel dafür wirkt im Ausschuss noch nach. Im Sommer hatte die Mindelheimer Zeitung berichtet, dass die Josef Maier GmbH & Co. KG, Europas größter Wildverarbeiter, die Produktion von Bad Wörishofen nach Landsberg am Lech verlagert. Unternehmenssitz bleibt Bad Wörishofen. Der etwa 13,5 Millionen Euro teure Neubau am Standort Bad Wörishofen war damit allerdings plötzlich vom Tisch. Mehrfach hatte Maier zuvor die nötige Erweiterung in Bad Wörishofen überplant, um Forderungen aus der Nachbarschaft nachzukommen. Der Bauausschuss hatte zuletzt im Juni 2019 eine veränderte Bauvoranfrage genehmigt.

So viele Bewohner gibt es mittlerweile im Gewerbegebiet von Bad Wörishofen

Nach der neuesten Einwohnerstatistik wohnen im Gewerbegebiet von Bad Wörishofen mittlerweile 333 Menschen. Wer dort eine Wohnung oder ein Haus bauen darf, profitiert schlussendlich auch von den wesentlich günstigeren Grundstückspreisen im Vergleich zu Bad Wörishofens Neubaugebieten. Dass im Gewerbegebiet Wohnen überhaupt möglich ist, liegt an den Betriebsleiterwohnungen, die immer wieder einmal genehmigt wurden und werden. Solche Wohnungen sind – vereinfacht gesagt – dann möglich, wenn es notwendig ist, dass ein Betriebsleiter immer vor Ort ist.

Die Anfrage zur Gründung eines Tanzstudios war mit dem Wunsch nach einer zweiten Betriebsleiterwohnungen für das Gebäude versehen. „Ich sehe das wirklich kritisch“, sagte Daniel Pflügl. „Ich weiß nicht, warum ein Tanzstudio zwei Wohnungen braucht.“ Manfred Pistel vom Bauamt berichtete, dass das Landratsamt bereits signalisiert habe, dies nicht zu genehmigen. Pistel sagte auch, dass in dem fraglichen Gebäude bislang ein Baggerbetrieb tätig war. Dafür wurde eine Betriebsleiterwohnung genehmigt. Auch Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) erinnerte an Probleme, die durch Betriebsleiterwohnungen entstehen können. „Das ist auch ein Grund dafür, dass ein großer Betrieb nun woanders erweitert“, sagte er.

Debatte um eine zweite Wohnung im Ausschuss

Pflügl drängte darauf, in dem Beschluss des Ausschusses eine Betriebsleiterwohnung auszuschließen. Gegen ein Tanzstudio im Gewerbegebiet hatte niemand etwas einzuwenden, dies sei auch ausnahmsweise zulässig, erläuterte Pistel. Um die Wohnungen gab es jedoch eine Debatte. Alexandra Wiedemann (FDP) und Paul Gruschka (FW) wollten die Tür dazu nicht vorschnell zuschlagen und die Möglichkeit für eine Betriebsleiterwohnung zumindest offen halten. Gruschka berichtete, dass er die potenzielle Gründerin aus seiner Amtszeit als Bürgermeister kenne. Damals bereits sei die Frau abgewiesen worden, im Gebiet Breitenberg. So langsam stelle sich die Frage, wo sie mit ihrem Vorhaben hin soll, sagte Gruschka. Eine Betriebsleiterwohnung ist aus seiner Sicht notwendig. Gruschka begründete dies mit der ihm bekannten familiären Situation der Betreiberin.

So hat der Ausschuss in der Vergangenheit in Sachen Betriebsleiterwohnungen entschieden

Ilse Erhard (CSU) dagegen sagte, sie sei „strikt dagegen“ und ergänzte, dass man ja noch nie zwei Betriebsleiterwohnungen genehmigt habe. Hier hakte Thomas Vögele (FW) ein. „Stimmt nicht“, sagte er. Man habe dies schon einmal gemacht, sogar bei einem einstigen Mitglied der CSU-Fraktion.

Mit 7:5 Stimmen lehnte der Bauausschuss am Ende Pflügls Ansinnen ab, die zusätzliche Betriebsleiterwohnung von vornherein auszuschließen. Damit kann die potenzielle Betreiberin des Tanzstudios nun nachweisen, warum diese zweite Wohnung an der Max-Planck-Straße erforderlich ist. Einen beschlussreifen Antrag für das Tanzstudio gibt es noch nicht. Es handelte sich um eine sogenannte Voranfrage.

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