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Bad Wörishofen: Warum in Bad Wörishofen die Sorge vor „Häuserschluchten“ umgeht

Bad Wörishofen

Warum in Bad Wörishofen die Sorge vor „Häuserschluchten“ umgeht

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    Symbolfoto: Das Rathaus von Bad Wörishofen
    Symbolfoto: Das Rathaus von Bad Wörishofen Foto: Markus Heinrich

    Das neue Jahr bringt eine neue Bauordnung in Bayern. Dabei könnten Städte und Gemeinden schnell eine böse Überraschung erleben, wenn sie nicht rechtzeitig die Weichen stellen. Das machte Manfred Pistel vom Bauamt Bad Wörishofen deutlich. Auch die Stadt Bad Wörishofen muss nun schnell reagieren. Andernfalls „haben wir hier Häuserschluchten“, sagte Josef Kunder (CSU).

    Was bedeutet die Änderung der Bauordnung für die Stadt Bad Wörishofen?

    Der Landtag hat die Änderung der bayerischen Bauordnung Anfang Dezember beschlossen. Sie tritt nach Lage der Dinge im Februar 2021 in Kraft. Dabei geht es auch um die Reform des Abstandsflächenrechts, wie Manfred Pistel erläutert. „Es geht jetzt darum, was dies für Bad Wörishofen bedeutet“, sagte Bürgermeister Stefan Welzel (CSU). Der Gesetzgeber wolle auch im ländlichen Raum die sogenannte Nachverdichtung in den innerörtlichen Bereichen ermöglichen. Damit soll der Flächenverbrauch gebremst werden. Vereinfacht gesagt besteht nun aber die Gefahr, dass Gebäude enorm nah beieinander stehen. Bad Wörishofen hat genau dies bislang mit seinen örtlichen Bauvorschriften zu verhindern versucht. Mit den künftig geltenden Abstandsregeln ist es aber beispielsweise möglich, dass ein mehr als zehn Meter hohes Gebäude an allen Seiten mit einem Mindestabstand von nur noch drei Metern zur Grundstücksgrenze errichtet werden könne, rechnete Pistel vor.

    Das sorgte im Ausschuss für Aufsehen. „Wenn das so eng ist, dann haben wir Häuserschluchten“, sagte dazu Josef Kunder von der CSU. Dass Bernhard Oberstaller vom Bauamt noch anmerkte, dass die drei bayerischen Großstädte München, Nürnberg und Augsburg von dieser Neuregelung ausgenommen seien, kommentierte Bürgermeister Welzel mit den Worten „das muss man erst mal verstehen“. Welzel nannte die Neuregelung „gravierend“. Gebäude könnten dann sehr nahe an die Nachbarn oder an Straßen heranrücken. „Statt der Steingärten steht dann gleich das ganze Haus vor der Tür“, sagte Welzel.

    Man habe im Kurort Bad Wörishofen eine besondere Situation. Die Gebäudeanordnung müsse „da schon stimmig sein, wenn man durch die Stadt geht“, sagte Welzel: „Das Auge isst mit.“ Bernhard Oberstaller sagte zur neuen Bauordnung, er „glaube nicht, dass wir uns das als Kurort leisten können.“ Dazu kommt, dass die Stadtverwaltung noch nicht genau weiß, wie die Ausführungsbestimmungen für die neuen Regeln sind.

    Jetzt wartet nicht nur Bad Wörishofen auf die Ausführungsbestimmungen der neuen Bauordnung

    „Darauf warten wir noch“, sagte Pistel. Bürgermeister Welzel sagte dazu, der „Gesetzgeber strickt manche Regelung mit der heißen Nadel, die Ausführungsbestimmungen erreichen die Gemeinden dann sehr knapp.“ Entsprechend riet die Bauverwaltung dazu, auf jeden Fall eine neue Ortssatzung zur Abstandsflächenregelung zu machen. Die schon bisher auf der bayerischen Bauordnung fußende Regelung für eine aufgelockerte Bebauung soll dazu angepasst werden und zwar so, dass die bisherigen Verhältnisse praktisch auch künftig erreicht werden.

    Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst. Dies müsse nun aber schnell geschehen, damit es nicht zu einer Regelungslücke komme, wenn die neue Bauordnung in Kraft trifft, hieß es. Diese bringt auch noch weitere Neuerungen, etwa die sogenannte Genehmigungsfiktion. In Bayern sollen Baugenehmigungen künftig maximal drei Monate dauern. Gibt es bis dahin keine Entscheidung, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

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