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Bad Wörishofen: Totschlag-Prozess: Überraschung vor dem Ende

Bad Wörishofen

Totschlag-Prozess: Überraschung vor dem Ende

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    Vor dem Landgericht Memmingen steht der Prozess um den Totschlag von Bad Wörishofen vor dem Ende.
    Vor dem Landgericht Memmingen steht der Prozess um den Totschlag von Bad Wörishofen vor dem Ende. Foto: Alexander Kaya

    Eigentlich sollte der siebte Verhandlungstag vor dem Landgericht Memmingen nur eine Formalie sein. Der Termin am Freitag war ursprünglich angesetzt worden, um die gesetzliche Frist von maximal drei Wochen zwischen zwei

    Ein Blutspurenfeld an der Wand des Zimmers, in dem die drei Angeklagten im September 2018 einen Bekannten zu Tode geprügelt haben sollen, war zwar dokumentiert, aber nicht analysiert worden. Die Rechtsmedizinerin Dr. Rachel Klein-Unseld von der Universitätsklinikum Ulm legte nun das Gutachten vor. Demnach wurden innerhalb des Blutspurenfelds drei Bereiche spezifisch untersucht. Das Ergebnis: Das Blut an zwei Bereichen stammt eindeutig vom Todesopfer. Es handle sich um „intensive Spuren“, so die Sachverständige.

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    Anders dagegen der dritte Bereich, wie Dr. Klein-Unseld erläuterte. Die Spuren stammten von mindestens zwei weiteren Personen. Ob es sich dabei um die Angeklagten handelt, könne man nicht feststellen. Auch sei es technisch unmöglich zu bestimmen, wann genau die Spuren am Tatort entstanden. Im Kellerzimmer des Toten waren auch Blutspritzer gefunden worden, die vor der Tat entstanden sein müssen.

    Zumindest statistisch gesichert ist dagegen die DNA-Untersuchung an Gegenständen, die am Tatort gefunden worden waren.

    Wen das Ergebnis der DNA-Untersuchung vor allem belastet

    Das Ergebnis belastet vor allem die beiden älteren Angeklagten. Demnach fanden die Ermittler auf einem Eimer an drei Stellen DNA-Spuren des 37-jährigen Tatverdächtigen. Mit diesem sollen Tatort und Opfer in der Nacht vom 4. auf den 5. September gereinigt worden sein. Weitere DNA-Spuren hinterließ der Mann auf den Jeans des Opfers – genau wie der älteste Angeklagte. Die Anklage geht davon aus, dass die Männer dem Opfer in der Tatnacht die Jeans aus- und dafür eine Sporthose anzogen. Jedoch ist auch hier unklar, von wann die Spuren stammen. Das Urteil wird wohl am 9. August fallen, also exakt drei Wochen nach dem jüngsten Verhandlungstag. Hauptvoraussetzung dafür ist, dass die Rechtsanwälte der drei Angeklagten keine weiteren Anträge stellen. Sollte das Gericht die Männer für schuldig befinden, ist wegen gemeinschaftlichen Totschlags eine maximale Haftstrafe von 15 Jahren möglich. Dem jüngsten Angeklagten wird zusätzlich schwere Körperverletzung vorgeworfen. Auch deshalb ist davon auszugehen, dass die Angeklagten zu unterschiedlich hohen Strafen verurteilt werden. (kmax)

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