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Bad Wörishofen: Tankstellenräuber von Bad Wörishofen will Urteil mildern

Bad Wörishofen

Tankstellenräuber von Bad Wörishofen will Urteil mildern

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    Das Landgericht musste sich nun mit dem Fall des Tankstellenräubers von Bad Wörishofen befassen. Der junge Mann hatte gegen das Urteil des Jugendschöffengerichtes Berufung eingelegt.
    Das Landgericht musste sich nun mit dem Fall des Tankstellenräubers von Bad Wörishofen befassen. Der junge Mann hatte gegen das Urteil des Jugendschöffengerichtes Berufung eingelegt. Foto: Ralf Lienert

    Der Schuldspruch steht von vornherein fest. Im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Memmingen geht es nur noch darum, eine angemessene Strafe für einen jungen Mann zu finden, der in wenigen Tagen 20 Jahre alt wird. Vor ziemlich genau einem Jahr hat er nach Überzeugung des Gerichts eine Tankstelle in Bad Wörishofen überfallen und ausgeraubt. Dafür muss er ins Gefängnis, das steht bereits fest. Gegen die Höhe der Strafe zog der junge Mann aber nun selbst vor Gericht.

    Am 13. Dezember 2019 betritt der 19-Jährige die OMV-Tankstelle in der Türkheimer Straße in Bad Wörishofen, bedroht den Tankwart laut Anklage mit einem Messer, drängt ihn in Richtung der Kasse und fordert: „Gib mir das Geld!“ Das Opfer erleidet eine kleine Schnittverletzung am kleinen Finger. Der Räuber bekommt die Geldscheine ausgehändigt und zeigt auf die Münzen: „Das auch!“, soll er gefordert haben. Anschließend flüchtet er der Anklage zufolge mit einer Beute von rund 1000 Euro.

    Nach sechs Wochen Ermittlungsarbeit stellte die Polizei den damals 19-Jährigen

    Knapp sechs Wochen später hat die Polizei den jungen Mann als Tatverdächtigen ermittelt, nimmt ihn fest und durchsucht seine Wohnung. Dabei findet sie neben der Kleidung, die bei dem Überfall getragen wurde, auch 23 Gramm Marihuana und 10 Gramm Amphetamin. Im Mai verurteilt ihn das Jugendschöffengericht Memmingen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Rechtsanwalt Tino Brückner ist entsetzt. Die Staatsanwältin hatte nach der Beweisaufnahme nur drei Jahre und zehn Monate gefordert. Also legt Brückner für seinen Mandanten Berufung ein. An der Täterschaft seines Mandanten zweifelt er nicht. Die Berufung beschränkt sich auf die Rechtsfolgen.

    So ist es nun an der Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Schuhmaier, die Vergangenheit des Angeklagten auszuleuchten und eine Prognose für seine Zukunft zu stellen.

    Flucht aus Afghanistan nach Deutschland

    Vor ihr sitzt ein junger Mann, der inzwischen leidlich Deutsch spricht. Ohne Dolmetscher aber geht es in der Verhandlung nicht. Er stammt aus Afghanistan. Er ist gerade mal ein Jahr alt, als die Familie in den Iran flüchtet. Dort besucht er die Schule, wird aber gemobbt. Afghanen seien im Iran nicht besonders beliebt, erzählt er dem Gericht. Der Vater ist streng, die Perspektiven sind schlecht. Also macht er sich im Herbst 2015 auf den Weg nach Europa. Er ist 15 und gilt als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ als er im November 2015 in Deutschland eintrifft.

    Das sagt der psychiatrische Gutachter über den jungen Mann

    In der Schule kommt er nicht zurecht. Immer wieder bleibt er dem Unterricht fern. Eine Ausbildung? Keine Aussicht auf Erfolg. Er bekommt einen Job als Lagerarbeiter. Mehrmals kommt er angetrunken zu Arbeit, wird schließlich entlassen. Überhaupt: Alkohol und Drogen prägen sein Leben. Manchmal trinkt er eine ganze Flasche Wodka pro Tag, raucht Marihuana, greift aber auch zu härteren Drogen wie Amphetamin oder Kokain. An den Überfall will er sich bis heute nicht genau erinnern, streitet aber nicht ab, der Täter zu sein.

    Der psychiatrische Gutachter Dr. Andreas Küthmann sieht keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Täter sei vielmehr sehr zielgerichtet vorgegangen.

    Küthmann hält eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für zielführend.

    Sein Mandant sei per se kein Krimineller, sagt Verteidiger Brückner in seinem Plädoyer. Ihm müsse vielmehr mit einer Alkohol- und Drogentherapie geholfen werden. Staatsanwalt Bernhard Ging hält die vom Amtsgericht ausgesprochene Jugendstrafe dagegen für „noch vertretbar“. Immerhin habe der Angeklagte den Kassierer mit den Worten gedroht: „Ich stech Dich ab!“.

    Das letzte Wort hat der Angeklagte: „Ich will beweisen, dass ich ein guter Mensch werden kann!“ Nach einer kurzen Unterbrechung verkündet Schuhmaier das Urteil: Die Berufung wird verworfen. Für den bald 20-Jährigen, der schon mehrere Eintragungen im Bundeszentralregister aufweist, bleibt es also wegen schwerer räuberischer Erpressung bei der Jugendstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Er wird zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

    Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse. Der Hintergrund: Jugendliche, im Einzelfall auch Erwachsene, sollen nicht noch zusätzlich durch hohe Verfahrenskosten belastet werden. Für die Verteidigung ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Staatsanwalt Ging akzeptierte das Urteil. Es ist damit rechtskräftig.

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