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Bad Wörishofen: Streit unter Nachbarn in Bad Wörishofen eskaliert

Bad Wörishofen

Streit unter Nachbarn in Bad Wörishofen eskaliert

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    Zwei Nachbarn gerieten in Bad Wörishofen aneinander. Am Ende landete der Fall vor Gericht.
    Zwei Nachbarn gerieten in Bad Wörishofen aneinander. Am Ende landete der Fall vor Gericht. Foto: Kaya

    Gut gemeint war der Besuch eines jungen Mannes bei einem Nachbarn. Er wollte eine Aussprache, weil der Nachbar seiner Meinung nach ihm immer „nachäffe“. Der Besuch wurde zum Fiasko und endete mit einer Körperverletzung und Hausfriedensbruch, denn der Angeklagte trat dabei auch noch die Haustür des Nachbarn ein.

    Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Mitbewohner in einem Mietshaus war gespannt. Der Angeklagte sah sich vom Mitbewohner „veräppelt“, weil er sich bei Zusammentreffen immer in der Art, wie es der Angeklagte tat, räusperte. Dabei habe er diese Eigenheit vererbt bekommen. Im Juli vergangenen Jahres habe er sich, so der Angeklagte, depressiv gefühlt und auch Alkohol getrunken. Irgendwann habe er dann beschlossen, sich mit dem Nachbarn endlich auszusprechen, damit dieser dies Mätzchen unterlasse.

    Der Nachbar schlug ihm die Tür vor der Nase zu

    So habe er beim Nachbarn geklingelt, aber bevor er zu Wort gekommen sei, habe dieser ihm die Tür vor der Nase zugeschlagen. Dies habe ihn in Rage gebracht und so habe er mit dem Fuß gegen die Tür getreten. Diese diese sprang auf und der Angeklagte kam in die Wohnung. Er habe ein paar kleine Schnapsflaschen auf den Boden geworfen und bei einer Rangelei sei es wohl zu einer Ohrfeige oder einem Schlag gegen den Wohnungsbesitzer gekommen. Jedenfalls konnte der mit dem Vorfall befasste Polizeibeamte am anderen Tag im Gesicht des Geschädigten noch eine Rötung feststellen.

    Der Sachverhalt war unbestritten und so forderte die Staatsanwältin eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. Gegen den Angeklagten spreche der hohe Sachschaden, für ihn die günstige Sozialprognose.

    Anwalt: Der Angeklagte hatte nicht den Vorsatz, den Nachbarn zu verletzen

    Der Verteidiger wies auf die emotionale Ausnahmesituation des Angeklagten hin. Der junge Mann sei seit Wochen alleine in seiner Wohnung gesessen und habe deswegen Alkohol getrunken, so dass sich sogar die Frage nach einer verminderten Schuldfähigkeit stelle. Er habe über sein Verhältnis zum Opfer nachgedacht und wollte dies geklärt haben. Sein Mandat sei nicht mit dem Vorsatz, eine Körperverletzung zu begehen, zum Nachbar gegangen. Dort sei die Lage leider eskaliert. Der Anwalt verwies darauf, dass der junge Mann bis auf zwei kleine Delikte in Sachen Betäubungsmittelgesetz nicht aufgefallen sei. Er habe gearbeitet und jetzt eine noch bessere Stelle in Aussicht.

    Der Anwalt bat darum, diese positiven Aussichten nicht durch eine Gefängnisstrafe zu negativ beeinflussen. Außerdem habe sein Mandant sich um Schadensregulierung bemüht, immerhin kostete die neue Wohnungstür fast 1500 Euro. In seinem Schlusswort beteuerte der Angeklagte, dass er nicht vorgehabt habe, jemanden zu verletzen. Und er habe innerlich die Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen und wolle nach vorne schauen.

    Inzwischen sind die beiden Männer keine Nachbarn mehr

    Richterin Kathrin Krempl verkündete dann nach kurzer Bedenkzeit das Urteil und verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie zu einer Geldauflage von 1500 Euro. Eine Wiederholung der Aggression ist nicht mehr zu befürchten. Der Nachbar sei mittlerweile aus dem Mietshaus ausgezogen.

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