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Bad Wörishofen: Prozess um Totschlag: „Du bist schuld, wenn ich ins Gefängnis muss“

Bad Wörishofen

Prozess um Totschlag: „Du bist schuld, wenn ich ins Gefängnis muss“

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    Auch am zweiten Verhandlungstag im Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Memmingen schwiegen die drei Angeklagten zum Tathergang. Der Prozess mit über 50 Zeugen wird am 18. Juni fortgeführt.
    Auch am zweiten Verhandlungstag im Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Memmingen schwiegen die drei Angeklagten zum Tathergang. Der Prozess mit über 50 Zeugen wird am 18. Juni fortgeführt. Foto: Max Kramer

    Gerade hatte der zweite Verhandlungstag begonnen, da trat eine Zeugin vor Richter Christian Liebhart, mit der niemand gerechnet hatte. Ursprünglich war die Frau im Prozess gegen drei Männer, die Anfang September 2018 einen Bekannten in einem Bad Wörishofer Wohnheim zu Tode geprügelt haben sollen, erst für einen späteren Verhandlungstag geladen worden. Die erste Zeugin des Tages, eine 40-Jährige, nahm in ihrer Aussage aber konkret Bezug auf ein brisantes Telefongespräch mit ihrer Freundin – die sie ins Gericht begleitet hatte. Sie habe in dem Telefonat erwähnt, sie kenne Männer, von denen „jemand jemanden umgebracht hat“. Also rief

    Dort gab sie durchaus aufschlussreiche Aussagen zu Protokoll. Über einen Bekannten habe sie den heute 36-jährigen Angeklagten bei einer Grillparty im Wohnheim kennengelernt, dem späteren Tatort. Sie hätten ihre Nummern ausgetauscht, dann fast täglich telefoniert. Der nun Tatverdächtige habe „freundlich, ruhig, nett und so weiter“ gewirkt, zu einer Liebesbeziehung sei es aber nicht gekommen. Später habe sie auch den Jüngsten der drei angeklagten Männer kennengelernt, mit beiden Männern habe sie regelmäßig Kontakt gepflegt.

    Mit dieser Bitte meldete sich einer der Angeklagten in der Tatnacht

    So auch mehrmals in der Tatnacht – kurz, nachdem es im Wohnheim laut Anklage um 0.30 Uhr zu dem tödlichen Streit gekommen war. In einem der Telefonate bat der jüngste der drei Angeklagten die Zeugin um ein Alibi. „Er sagte: ,Wenn sich die Polizei sich bei dir meldet, sag’, dass ich in der Nacht bei dir war.’ Das fand ich komisch.“ Auf Nachfrage, warum sie das tun solle, habe der Tatverdächtige nicht mehr geantwortet. Von einem Toten sei nicht die Rede gewesen: „Er wollte keine Details sagen, weil er dachte, dass die

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    Dieser Anruf vom 33-jährigen Tatverdächtigen sei von einer unbekannten Nummer gekommen – wie sie später erfuhr, vom Mobiltelefon des Toten. Zunächst sei ihr dies aber nicht eigenartig vorgekommen, schließlich habe der Angeklagte häufiger seine Nummer gewechselt. Sie hatte in den Vernehmungen gesagt: „Ich vermute, dass er was mit der Sache zu tun hat. Er wird schnell aggressiv und hat schon Leute wegen kleinerer Sachen geschlagen.“

    Vor dem Schwurgericht sagten auch Mutter, Ex-Frau, Bruder und Sohn des Getöteten aus. Wie die Mutter aussagte, sei der 36-jährige Tatverdächtige am Tag vor der Tat noch zu ihr gekommen, um zu fragen, wo ihr Sohn sei. Sie habe es nicht gewusst, dem Mann aber eine neue Sim-Karte fürs Handy gegeben, damit ihr Sohn sie bald anrufen könne. Dies habe er am nächsten Tag, dem der Tat, dann auch getan. „Er war schon ein bisschen betrunken“, sagte die 62-Jährige. Er habe gefragt, ob er zu ihr kommen könne – „nur, wenn du nüchtern bist“, sei ihre Antwort gewesen. Der damals 46-Jährige besuchte seine Mutter nicht mehr.

    „Jetzt ist mein Sohn gestorben - wieso?“

    Die ganze Nacht habe sie nicht mehr schlafen können, sei hin und hergelaufen, habe versucht, nochmal anzurufen. Am nächsten Tag erfuhr sie vom Tod ihres Sohns. Er habe schon länger in Bad Wörishofen wohnen wollen und habe dort Tür an Tür mit dem nun ältesten Angeklagten gewohnt – wie bereits zuvor in Mindelheim. Sie kenne den 56-Jährigen als ruhigen Mann. „Deshalb wundert es mich sehr, dass er so etwas zugelassen hat“, sagte die Frau unter Tränen. „Jetzt ist mein Sohn gestorben – wieso?“

    Als „Gauner“ bezeichnete der Sohn des Getöteten den 36-jährigen Angeklagten. Er habe zwei seiner Onkel beklaut, man habe ihn „immer nur angetrunken gesehen.“ Zu seinem Vater habe er in der Zeit vor dessen Tod nur wenig Kontakt gehabt – in einem Telefonat habe er ihm jedoch gesagt, bei einem der Trinkgelage sei ihm sein Mobiltelefon geklaut worden – zum wiederholtem Mal.

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    Seit 2011 lebte das Opfer getrennt von seiner Frau. Als Grund für die Trennung nannte sie vor Gericht den starken Alkoholkonsum ihres damaligen Manns, mit dem sie rund 13 Jahre zusammengelebt hatte. Auf die Frage von Richter Liebhart, ob es einen Auslöser für die ständige Trunkenheit ihres Ex-Manns gegeben habe, antwortete sie: „Falsche Freunde.“ Sie wandte sich daraufhin an den jüngsten der Angeklagten, den sie schon seit dessen Kindheit kennt: „Wie konntest du so etwas machen? Du hast damit auch dein Leben zerstört.“

    Insbesondere die Beziehung des 56-jährigen Tatverdächtigen zum späteren Opfer blieb vor Gericht unklar. Ein Mitbewohner berichtete, die beiden Männer hätten ständig Zeit miteinander verbracht. Betrunken hätten sich beide durchaus gestritten – etwa über Geld, oder wenn der Tatverdächtige seinen Bekannten von mehr Alkoholkonsum abhalten wollte. Zu Handgreiflichkeiten sei es aber nie gekommen. „Ich bezweifle, dass er das gemacht hat“, übersetzte eine Dolmetscherin den Bulgaren. „Er ist kein schlechter Mensch.“ Ein weiterer Zeuge hatte in den Vernehmungen dagegen ausgesagt, es sei durchaus zu Auseinandersetzungen gekommen, wenn die Männer betrunken gewesen seien.

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