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Bad Wörishofen: Paukenschlag im Prozess um Mordversuch mit Messer in Bad Wörishofen

Bad Wörishofen

Paukenschlag im Prozess um Mordversuch mit Messer in Bad Wörishofen

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    Ein 48-Jähriger muss sich vor dem Memminger Schwurgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm untere anderem versuchten Mord vor. Es geht um einen Messerangriff in Bad Wörishofen.
    Ein 48-Jähriger muss sich vor dem Memminger Schwurgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm untere anderem versuchten Mord vor. Es geht um einen Messerangriff in Bad Wörishofen.

    Seit Ende Februar muss sich ein 48-Jähriger vor dem Memminger Schwurgericht verantworten, unter anderem wegen Mordversuchs. Ihm wird zur Last gelegt, seine damalige Freundin, deren Mutter und eine Nachbarin vor fast einem Jahr in Bad Wörishofen mit einem Messer attackiert und teils lebensgefährlich verletzt zu haben. Der mittlerweile sechste Verhandlungstag beginnt mit einem Paukenschlag. Eines der drei Opfer ist tot. Die Frau, welche die Attacke, um die es vor Gericht geht, überlebte, wurde bei einer anderen Bluttat in Bad Wörishofen mit mehreren Messerstichen getötet.

    Während der Angeklagte die Beweisaufnahme bislang stets ruhig und konzentriert verfolgte, zeigt er am sechsten Verhandlungstag erst-mals Emotionen. Warum, wird erst klar, als ein Beamter der Kriminalpolizei Memmingen dem Gericht als Zeuge schildert, dass die 35-jährige ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten umgebracht wurde. Die Frau wurde in dem ehemaligen Kurheim Raffler in Bad Wörishofen mit mehreren Messerstichen getötet. Das Gebäude wird mittlerweile als Arbeiterunterkunft genutzt wird. Als Tatverdächtiger gilt der neue Lebensgefährte der 35-Jährige.

    Die Ermittlungen in dem aktuellen Fall in Bad Wörishofen seien noch nicht abgeschlossen, berichtet der Beamte. Im Moment aber sei nicht davon auszugehen, dass ein Zusammenhang mit dem Prozess gegen den 48-Jährigen bestehe, sagt er aus.

    Nun ist klar, ob die neun Jahre alte Tochter der in Bad Wörishofen getöteten 35-Jährigen vor Gericht aussagen muss

    Unklar ist, wie nun mit dem Adhäsionsantrag der 35-Jährigen zu verfahren ist. Durch ein solches Verfahren bleibt Opfern einer Straftat ein eigenständiger Zivilprozess gegen den Täter erspart. Die 35-Jährige war als Nebenklägerin aufgetreten und wurde dabei von Rechtsanwältin Anja Mack aus Memmingen unterstützt. Das weitere Vorgehen sei in der Strafprozessordnung so nicht geregelt, gibt Richter Liebhart bekannt. Etwaige Ansprüche gegen den Angeklagten gingen auf etwaige Erben über. Diesbezüglich bestünde aber noch Klärungsbedarf. Eine Entscheidung wurde daher vertagt.

    Klar ist dafür nun, ob die mittlerweile neun Jahre alte Tochter der getöteten 35-Jährigen vor Gericht aussagen muss. Alle Beteiligten erklären nunmehr ihre Zustimmung, dass die auf Video aufgenommene polizeiliche Anhörung des Mädchens im Gerichtssaal vorgespielt werden kann. Damit soll dem Kind eine Zeugenaussage vor Gericht er-spart werden. Während der Angeklagte weiterhin zu der Attacke mit einem Messer vor rund elf Monaten in Bad Wörishofen schweigt, erklärt er sich bereit, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen zu machen.

    Er sei in Bulgarien geboren und habe eine ganz normale Kindheit gehabt. Die Schule habe er mit der Mittleren Reife abgeschlossen, anschließend seinen Wehrdienst abgeleistet. Er habe in einem Café gejobbt, in einer Fabrik gearbeitet und Autos repariert. Irgendwann aber habe es keine Arbeit mehr gegeben. Drei Jahre sei er arbeitslos gewesen, ehe er im Februar 2014 nach Deutschland kam. Hier sei er als Lagerarbeiter tätig gewesen. Er habe Deutsch gelernt und versucht, sich zu integrieren. Er habe hier auch seinen Stapler-Schein bekommen. Schon in Bulgarien habe er gern und viel getrunken. Wochentags, wenn er habe arbeiten müssen, etwas weniger, an den Wochenenden mehr. Er wolle, wenn es möglich sei, eine Therapie machen.

    Der wegen Mordversuchs in Bad Wörishofen angeklagte Mann saß schon einmal eine Haftstrafe ab

    Im Juli 2015 wurde der 48-Jährige zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er eine Frau in Kaufbeuren ins Gesicht geschlagen hatte. Bereits in Bulgarien wurde er wegen kleinerer Vergehen viermal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Entsprechende Informationen liegen dem Gericht vor.

    In einem von Richter Liebhart verlesenen Brief, geschrieben aus der Untersuchungshaft, macht der Angeklagte seiner ehemaligen Lebensgefährtin Vorwürfe. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Andreas Küthmann trägt dem Gericht vor, dass man von einer Alkoholabhängigkeit des Angeklagten ausgehen müsse. Die Berechnungen hätten für die Tatzeit eine maximale Blutalkoholkonzentration von 1,68 Promille ergeben. Es hätten sich aber keine Hinweise für eine verminderte Schuldfähigkeit ergeben. Der Prozess, der schon einmal verlängert wurde, dauert weiter an. Es sind drei weitere Verhandlungstage terminiert.

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