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Bad Wörishofen: Neuer Prozess um einen Gewaltexzess mit tödlichem Ende

Bad Wörishofen

Neuer Prozess um einen Gewaltexzess mit tödlichem Ende

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    Im diesem ehemaligen Kurhotel ereignete sich eine brutale Tat, bei der ein 46 Jahre alter Mann starb.
    Im diesem ehemaligen Kurhotel ereignete sich eine brutale Tat, bei der ein 46 Jahre alter Mann starb. Foto: Markus Heinrich

    Es war eine der grausamsten Taten, die sich in Bad Wörishofen jemals ereignet haben: Drei Männer sollen im September 2018 während eines Saufgelages in einem ehemaligen Kurhotel in Streit geraten sein und dann abwechselnd so lange auf einen 46-Jährigen eingeprügelt haben, bis dieser sich nicht mehr bewegte und starb – so lautete die Anklage vor dem Landgericht Memmingen. Es gab auch ein Urteil – doch seit dem gestrigen Donnerstag wird der Fall neu verhandelt. Der Grund: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil in Teilen aufgehoben.

    Ab 8.30 Uhr befasste sich am Donnerstag eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut mit den Vorgängen jenes Abends in Bad Wörishofen, an dessen Ende ein Mensch tot war. Dafür sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das diese auch benötigt werden, zeichnete sich am ersten Tag ab. Alleine für den nächsten Verhandlungstag seien drei weitere Zeugen geladen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Im Unterschied zum ersten Prozess wird diesmal nur gegen einen der drei Männer verhandelt, die mit der Tat in Verbindung standen. Ein Urteil wird im Januar 2021 erwartet.

    Was der Bundesgerichtshof an dem Urteil zu der Tat von Bad Wörishofen bemängelt

    Im August 2019 wurde nur einer der drei Angeklagten verurteilt: Der Jüngste – und zwar nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen (gemeinschaftlichen) Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie einer weiteren schweren Körperverletzung, die der 34-Jährige einen Monat später begangen haben soll. Das Opfer in Bad Wörishofen hatte durch zahlreiche Schläge und Tritte unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Todesursache war offenbar jedoch Ersticken: Nach einem Nasenbeinbruch bekam der bewusstlose Mann wohl wegen Einblutungen keine Luft mehr. Gebildet wurde eine Gesamtstrafe von zehn Jahren. Die beiden anderen 56 und 37 Jahre alten Mitangeklagten wurden freigesprochen.

    Der BGH kritisiert allerdings, das Landgericht habe sich nicht davon überzeugt, dass der damals Verurteilte allein für sämtliche Verletzungen des Opfers verantwortlich war. Was vorgebracht wurde, genüge für das gefällte Urteil nicht.

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