Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Bad Wörishofen: Mordversuch: Was wusste der Angeklagte?

Bad Wörishofen

Mordversuch: Was wusste der Angeklagte?

    • |
    Vor dem Landgericht Memmingen muss sich ein 48-Jähriger wegen Mordversuchs und versuchten Totschlags verantworten. Der Prozess sollte bereits mit einem Urteil enden, wurde nun aber erneut verlängert.
    Vor dem Landgericht Memmingen muss sich ein 48-Jähriger wegen Mordversuchs und versuchten Totschlags verantworten. Der Prozess sollte bereits mit einem Urteil enden, wurde nun aber erneut verlängert.

    Eigentlich sollte der neunte Verhandlungstag zum Mordversuch in Bad Wörishofen am Mittwoch mit einem Urteil enden. Stattdessen wird nun erneut eine Beweisaufnahme nötig. Hat der Angeklagte womöglich von der Beziehung seiner damaligen Freundin zu einem anderen Mann gewusst? Die 35-Jährige hatte den Messerangriff überlebt. Später wurde sie bei einer weiteren Bluttat in Bad Wörishofen erstochen. Im Verdacht steht ihr neuer Lebensgefährte.

    Vor dem Landgericht Memmingen muss sich ein 48-jähriger Bulgare verantworten, der im Mai vergangenen Jahres in Bad Wörishofen drei Frauen mit einem Messer angegriffen und teils lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Anklage wirft ihm Mordversuch und versuchten Totschlag vor.

    Könnte Eifersucht das Motiv für den Messerangriff in Bad Wörishofen gewesen sein?

    Am Tag, an dem das Urteil in dem bereits verlängerten Prozess fallen sollte, verliest Vorsitzender Richter Christian Liebhart die Übersetzung eines Briefes, den der Angeklagte an die Angehörigen seiner früheren, zur Tatzeit 35 Jahre alten Freundin gerichtet hat. Die Frau, die bis zu seiner Festnahme mit ihm zusammenlebte, gehörte zu den Opfern der Messerattacke. Sie überlebte den Angriff, den ihre damals achtjährige Tochter miterleben musste. Ende März dieses Jahres wurde die 35-Jährige bei einer anderen Bluttat in Bad Wörishofen erstochen. Als tatverdächtig gilt ein 27-jähriger Bulgare.

    In dem Brief, den er Mitte April geschrieben hat, deutet der 48-Jährige an, er habe von der Beziehung seiner damaligen Freundin zu diesem anderen Mann gewusst. Bislang hatte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Werner Hamm dem Gericht gegenüber Angaben dazu verweigert, wie und warum es im Mai 2020 zu den Angriffen auf seine Freundin, deren Mutter und eine Nachbarin kam. Könnte also auch Eifersucht ein Tatmotiv gewesen sein?

    Das Gericht hat erneut den Kriminalbeamten einbestellt, der das Tötungsdelikt bearbeitet, bei dem die 35-Jährige starb. Der Polizist hat den 48-Jährigen, der sich nun seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft befindet, wenige Tage zuvor als Zeugen vernommen. Dabei habe dieser von dem Ermittler erstmals erfahren, wer die 35-Jährige getötet haben soll. Erst jetzt wisse er, um wen es geht, habe der 48-Jährige ausgesagt, berichtet der Polizist. Er kenne diesen Mann, habe von ihm gehört, habe ihn aber nie persönlich getroffen, habe der Angeklagte berichtet. Wie also soll er bereits im Mai 2020 von einer Beziehung seiner Freundin zu diesem Mann gewusst haben, wenn ihm bis vor wenigen Tagen gar nicht klar war, wer sie getötet haben soll?

    Wer bekommt das Schmerzensgeld der getöteten 35-jährigen Nebenklägerin?

    Richter Liebhart aber will nun noch einmal die beiden Nebenklägerinnen vernehmen, die Mutter der Getöteten und die ehemalige Nachbarin. Das Problem: Beide Frauen halten sich inzwischen wieder in ihrem Heimatland Bulgarien auf und müssen neu geladen werden. Und sie müssen bei der Wiedereinreise nach Deutschland in Quarantäne. So wird der Prozess auf Ende Juni vertagt. Dann soll endgültig ein Urteil gesprochen werden.

    Doch bis dahin gilt es ein weiteres Problem zu lösen. Was soll mit dem Antrag der 35-Jährigen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geschehen? Geht er auf die Erben über? Ist die neunjährige Tochter, die inzwischen im Norden Deutschlands bei ihrem leiblichen Vater lebt, die alleinige Erbin?

    Die Frage ist nach bulgarischem Recht zu entscheiden, sagt Ivo Holzinger, Pressesprecher des Landgerichts. Rechtsanwältin Anja Mack hofft, dass sie Ende Juni einen Erbschein in den Händen halten kann. Der Anwalt des Angeklagten hat den anderen beiden Opfern inzwischen einen Vergleich im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs angeboten.

    Die 64-Jährige soll 30.000 Euro Schmerzensgeld erhalten und das Auto des Angeklagten verwerten dürfen, die 39-jährige Nachbarin soll 22.000 Euro erhalten.

    Was in dem Prozess bisher geschah, lesen Sie hier:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden