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Bad Wörishofen: Mit E-Skateboard „wie Daniel Düsentrieb“ unterwegs

Bad Wörishofen

Mit E-Skateboard „wie Daniel Düsentrieb“ unterwegs

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    Die Polizei hat in Bad Wörishofen eine zügige Fahrt auf einem motorisierten Skateboard gestoppt. Dass solche Gefährte zugelassen und versichert werden müsse, wissen viele Nutzer nicht.
    Die Polizei hat in Bad Wörishofen eine zügige Fahrt auf einem motorisierten Skateboard gestoppt. Dass solche Gefährte zugelassen und versichert werden müsse, wissen viele Nutzer nicht. Foto: Alexander Kaya/Symbolfoto

    Mit seiner Fahrt auf einem E-Skateboard hat ein Bad Wörishofer die Aufmerksamkeit der Polizei erregt. Der 30-Jährige sei am Montagnachmittag „flott im Stil des Daniel Düsentrieb“ auf der Hauptstraße von Bad Wörishofen unterwegs gewesen, teilt ein Polizeisprecher mit. Die Polizei stoppte die die Fahrt und sah sich das Gefährt genauer an. Das motorisierte Skateboard schaffe wohl leicht eine Geschwindigkeit von 30 km/h. Das Gefährt wurde mit einem Elektromotor angetrieben und die Geschwindigkeit mittels Fernbedienung reguliert.

    Die Polizisten stellten das Skateboard sicher. Es werde nun gutachterlich untersucht. Dabei werde auch die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Der 30-Jährige habe zwar eine erforderliche Fahrerlaubnis besessen. Allerdings hätte er das Board auch zulassen und versichern müssen, teilt die Polizei mit. Deswegen werde gegen den Mann jetzt ermittelt.

    Schon ab einer geringen Höchstgeschwindigkeit müssen Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden

    Jedes Fahrzeug mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, welches im öffentlichen Verkehr benutzt und mit Motorkraft angetrieben wird, braucht laut Polizei grundsätzlich eine Zulassung und eine Versicherung. Der Fahrer benötigt zudem eine gültige Fahrerlaubnis.

    „Oft lösen polizeiliche Kontrollen solcher Bastlergefährte dann eine Kette von Straf- und Bußgeldverfahren aus“, gibt ein Polizeisprecher zu bedenken. „Bei einem Unfall muss der Benutzer dann außerdem für sehr hohe Kosten regelmäßig selbst einstehen, eben weil jedweder Haftpflichtversicherungsschutz fehlt.“ (mz)

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