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Bad Wörishofen: Löwenbräu: Zwei Jahre Ausnahme vom Lärmschutz

Bad Wörishofen

Löwenbräu: Zwei Jahre Ausnahme vom Lärmschutz

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    So sollen die Löwenbräu-Arkaden einmal aussehen. Noch gibt es dafür aber keine Baugenehmigung.
    So sollen die Löwenbräu-Arkaden einmal aussehen. Noch gibt es dafür aber keine Baugenehmigung. Foto: Architekt Lidl

    Der Stadtrat von Bad Wörishofen hat den Weg für die Löwenbräu-Arkaden in einem entscheidenden Punkt frei gemacht. Der Rat erteilte am Mittwochabend in einer vierstündigen Sitzung eine Ausnahmegenehmigung für den faktischen Baustopp im Sommer.

    Die Entscheidung fiel nach einer langen und teils sehr grundsätzlichen Debatte mit 14:8 Stimmen. Diese Ausnahme gilt für die Jahre 2020 bis 2022. In dieser Zeit soll das rund 40 Millionen Euro teure Großprojekt fertig werden. Investor Dieter Glass dürfte somit „durchbauen“. Eine Baugenehmigung für die Löwenbräu-Arkaden steht aber noch aus. Allerdings hat der Stadtrat am Mittwochabend auch den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Dieser Beschluss fiel bei einer Gegenstimme. Dieser Beschluss ist nötig, damit die zweite vorgeschriebene Auslegung der Pläne beginnen kann. Die Bürger haben dann nochmals die Gelegenheit, Bedenken vorzubringen. Bei diesem Beschluss ging es auch um die Zahl der notwendigen Parkplätze. Ein Gutachten kam nun zu dem Schluss, dass für den vorgesehenen Lebensmittel-Vollsortimenter mit 826 Quadratmetern29 bis 49 Parkplätze ausreichen, weil angenommen wird, dass in diesem Teil der Stadt 40 Prozent der Kunden zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen werden.

    Beim Lärmschutz gilt nun, vorbehaltlich der Beteiligung der umliegenden Nachbarn im Umkreis von etwa 100 Metern eine Ausnahmegenehmigung für die Jahre 2020 bis 2022 unter folgenden Auflagen:

    • Die Ausnahme gilt nicht für Samstage sowie Brückentage.
    • Während der „Mittagsruhe“ zwischen 13 und 15 Uhr dürfen keine lärmenden Baumaschinen eingesetzt werden. In begründeten Einzelfällen kann die Verwaltung aber auch Ausnahmen hiervon zulassen. Als Beispiel nennt das Ordnungsamt die Erstellung von Bohrpfählen.
    • Geräuschvolle Baumaschinen muss Investor Dieter Glass so weit wie möglich von den entsprechenden Immissionsorten entfernt aufstellen und betreiben. Maschinen sollen etwa hinter Baumgruppen, Hecken, Gebäuden oder Mauern verborgen werden oder in Baracken oder Schallschutzzelten betrieben werden.
    • Zwischen einzelnen Arbeitsvorgängen müssen Baumaschinen nach Möglichkeit stillgelegt werden.

    Die Abwicklung des Baustellenverkehrs muss Glass mit der Stadtverwaltung abstimmen. „Es soll darauf geachtet werden, dass bestimmte (Orts)Teile von Bad Wörishofen nicht unverhältnismäßig hoch belastet werden“ heißt es im Beschluss.

    Was die "Beteiligung von Nachbarn" bedeutet

    „Beteiligung der Nachbarn“ heißt hier konkret: „Ihnen ist der aktuelle Bauzeitenplan und der Einsatz der Maschinen darzulegen“, wie es im Beschlussvorschlag des Ordnungsamtes heißt. Zudem soll den Nachbarn ein Ansprechpartner vor Ort genannt werden, etwa der Bauleiter. Die Information der Nachbarn muss protokolliert und der Stadtverwaltung vorgelegt werden.

    Das Ordnungsamt empfahl zudem, die Bauarbeiten 2020 so rechtzeitig beginnen zu lassen, dass die lautesten Arbeiten wie etwa der Abbruch des Bestandes spätestens am 30. April 2021 abgeschlossen sind und damit noch vor dem großen Jubiläum „200. Kneipp-Geburtstag“.

    Was genau plant ist, lesen Sie hier:

    Löwenbräu: Ausnahme beim Lärmschutz?

    Was den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Projekt angeht, gelten nun die vom Büro Cima ermittelten Parkplatzwerte vom 2. September 2019. Das hat womöglich auch Auswirkungen auf die Stellplatzsatzung der Stadt. Die Verwaltung empfahl, diese zu überarbeiten und zukünftig für Märkte über 700 Quadratmetern Verkaufsfläche einen Parkplatz je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zu fordern. Dies wurde bereits im Verkehrsausschuss vorberaten. Soweit notwendige Stellplätze für das Areal Löwenbräu inklusive des „Pavillon“ nicht in der Tiefgarage Ebene U1 (öffentlich zugängliche Tiefgarage) nachgewiesen werden können, muss Glass diese in der Tiefgarage Ebene 0 grundbuchmäßig sichern. So steht es im Beschluss.

    Nutzung der ersten Etage der Arkaden steht jetzt fest

    Fest steht nun auch, wie das erste Geschoß des Löwenbräu-Areals genutzt wird. Dort sollen drei sogenannte Gewerbeeinheiten und sechs Wohnungen entstehen, über der geplanten Gastronomie.

    Nicht beschlossen wurde entgegen der Planung die Außenanlagenplanung im Bereich Alfred-Baumgarten-Straße/Bürgermeister-Stöckle-Straße. Zuständig hierfür war das Büro Schirmer. Viele Ratsmitglieder zeigten sich von dem Vorgelegten überrascht, es gab viele kritische Bemerkungen. Man werde später über diesen Punkt entscheiden, hieß es dann. Gegen eine Ausnahme vom Baustopp hatte sich unter anderem der Hotel- und Gaststättenverband ausgesprochen. Hoteliers verfolgten die Sitzung in eigens angefertigten Protest-T-Shirts. Mehr zum Verlauf der Sitzung folgt.

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