Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Bad Wörishofen: Gericht: Bad Wörishofer Zahnmediziner wurde zu Recht gekündigt

Bad Wörishofen

Gericht: Bad Wörishofer Zahnmediziner wurde zu Recht gekündigt

    • |
    Nach dem Urteil des Memminger Arbeitsgerichts geht der juristische Streit zwischen dem Gründer und den neuen Besitzern eines Implantatzentrums in Bad Wörishofen schon heute vor dem Oberlandesgericht in München weiter.
    Nach dem Urteil des Memminger Arbeitsgerichts geht der juristische Streit zwischen dem Gründer und den neuen Besitzern eines Implantatzentrums in Bad Wörishofen schon heute vor dem Oberlandesgericht in München weiter.

    Die juristische Auseinandersetzung zwischen einem Zahnmediziner aus Bad Wörishofen und den neuen Besitzern seines früheren Implantatzentrums geht in die nächste Runde. Nachdem das Arbeitsgericht Memmingen jetzt die Klage des Zahnmediziners gegen die Kündigung durch die neuen Besitzer abgewiesen hat, stehen sich die Streitparteien erneut vor Gericht gegenüber: Diesmal muss gleich das Oberlandesgericht München entscheiden, ob die eigenmächtige Umleitung der gemeinsam genutzten Telefonanlage durch den Zahnmediziner auf seine Nummer rechtens war.

    Wie berichtet hatte der Zahnmediziner das Unternehmen Konfi- Dents aus Bad Wörishofen, den Eigentümern der „Zahnärzte und Implantatzentrum MVZ GmbH“, verklagt, weil ihm sein Arbeitgeber gekündigt hatte. Vor dem Memminger Arbeitsgericht fand deshalb Ende Januar eine öffentliche Verhandlung statt. Weil der Kläger jedoch kurzfristig nicht an der Verhandlung teilnahm, kündigte der Arbeitsrichter an, sein Urteil „nach Aktenlage“ zu fällen – ein bei Zivilprozessen nicht unübliches Vorgehen.

    Schriftliche Begründung des Gerichts zur Kündigung des Zahnmediziners liegt noch nicht vor

    Dieses Urteil wurde jetzt öffentlich: Das Arbeitsgericht hat nach MZ-Informationen entschieden, dass gegen die Kündigungen aus juristischer Sicht nichts einzuwenden sei und wies die Klagen – am Ende waren es drei – daher ab. Zwar liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor, die Vertreter von KonfiDents feiern das Urteil und sehen sich in ihrer Haltung bestätigt.

    Der Zahnmediziner aus Bad Wörishofen war auf Anfrage der MZ nicht zu einer Stellungnahme bereit. Daher ist auch unklar, ob weitere juristische Schritte gegen das Urteil eingeleitet werden.

    KonfiDents hatte dem Zahnmediziner und Gründers des renommierten Implantatzentrums unter anderem vorgeworfen, mehr als 120 Implantate unberechtigterweise mitgenommen zu haben. In diesem Zusammenhang soll der Zahnmediziner dann auch eine Mitarbeiterin unter Druck gesetzt haben. Hinzu kam dann auch noch die aus Sicht der neuen Besitzer eigenmächtige Umleitung der gemeinsam genutzten Telefonanlage ohne Vorab-Information.

    In der öffentlichen Verhandlung zu dem Fall aus Bad Wörishofen fehlte überraschend der Kläger

    Obendrein habe der Mitarbeiter dann auch noch versucht, Patienten abzuwerben. Alle diese Vorwürfe sprach der Arbeitsrichter auch in der öffentlichen Verhandlung Ende Januar an. Doch dass ausgerechnet der Kläger nicht an der von ihm angestrengten Verhandlung teilnehmen wollte, sorgte damals beim Richter für Kopfschütteln. Der Rechtsanwalt des beklagten Unternehmens Konfi- Dents, Dr. Philipp Knoll von der Anwaltskanzlei Freshfields in Frankfurt, forderte die Kammer des Memminger Arbeitsgerichts dazu auf, die gesamte Klage kurzerhand abzuweisen, und warf dem Kläger ganz unverblümt „Prozessverschleppung“ vor.

    Der Zahnmediziner hatte sein weit über die Grenzen Bad Wörishofens hinaus bekanntes Implantatzentrum 2018 an die Unternehmensgruppe KonfiDents mit Sitz in Düsseldorf verkauft. Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart, hinter vorgehaltener Hand wird aber von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag gemunkelt. Der einstige Firmengründer, dessen bekannter Name auch im vergangenen Jahr noch immer in Verbindung mit dem Implantationszentrum genannt wurde, arbeitete anschließend als Angestellter des MVZ-Implantatzentrums, wie es seit der Trennung genannt wird. Nach dem Verkauf des Implantatzentrums in Bad Wörishofen begann es offenbar schnell zwischen den Vertragspartnern zu knirschen.

    Die Zusammenarbeit in Bad Wörishofen endete im vergangenen Sommer mit einem Paukenschlag

    Mit einem Paukenschlag endete dann im August des vergangenen Jahres die Zusammenarbeit des bisherigen Besitzers mit seinen Nachfolgern. In einem Schreiben an Kunden und Ärztekollegen teilten der neue Geschäftsführer Alexander Schlittmeier und Ärztlicher Leiter Jan Märkle mit, dass sich die Gesellschaft „mit sofortiger Wirkung“ von dem Firmengründer und Namensgeber getrennt habe. Grund dafür sei „der Verdacht gravierender Pflichtverletzungen“, wie es in dem Schreiben wörtlich heißt.

    Auf Anfrage der MZ machte der Firmengründer damals deutlich, dass er sich nicht an dieser öffentlichen Auseinandersetzung beteiligen werde. Wörtlich nannte er dies eine „Schlammschlacht“.

    Nun hätten die Rechtsanwälte das Verfahren in der Hand und einer weiteren juristischen Aufarbeitung sehe er mit Gelassenheit entgegen, hieß es damals auf Anfrage unserer Zeitung. Zu weiteren Stellungnahmen war der Zahnmediziner trotz mehrfacher Anfragen bislang nicht bereit.

    Auch auf Anfragen des Arbeitsgerichts hatte er sich nicht gemeldet, wie der Arbeitsrichter bei der mündlichen Verhandlung mit einigem Unverständnis deutlich gemacht hatte: „Er schweigt sich aus“.

    Offenbar gab es mehrere Versuche, den juristischen Streit gütlich beizulegen, so zumindest die Darstellung von Regionalgeschäftsführer Alexander Schlittmeier, der unter anderem die Geschäfte des Implantatzentrums Bad Wörishofen führt. Doch diese Angebote habe der gekündigte Mitarbeiter dann ebenso ungenutzt verstreichen lassen wie einen Gütetermin, den das Arbeitsgericht Memmingen eigens anberaumt hatte und bei dem dringend zu einer Einigung zwischen den Streitparteien geraten worden sein soll.

    KonfiDents-Anwalt Dr. Philipp Knoll machte als Experte für Arbeitsrecht aber auch deutlich, was aus seiner Sicht von der Klage des Ex-Mitarbeiters zu halten sei: „Dieses Verfahren ist nur ein kleiner Baustein in einem viel größeren Problem“, sagte er und spielte damit offenbar auch auf das zerrüttete Verhältnis zwischen dem gekündigten Mitarbeiter und Ex-Firmengründer und der neuen Geschäftsführung an.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden