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Bad Wörishofen: Cannabis-Plantage im Schrebergarten

Bad Wörishofen

Cannabis-Plantage im Schrebergarten

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    In einem Schrebergarten züchtete ein 26-jähriger Bad Wörishofer Cannabis.
    In einem Schrebergarten züchtete ein 26-jähriger Bad Wörishofer Cannabis. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Nach einem Geständnis gleich zu Beginn der Verhandlung, verlesen durch den Anwalt des Angeklagten, Michael Bogdhan, ging der Prozess gegen einen Mann aus der Kneippstadt schnell über die Bühne. Die Polizei fand in seiner Wohnung 153 Gramm Marihuana, das er in seinem Garten selbst gepflanzt hatte.

    Umfassendes Geständnis des Angeklagten stimmt den Richter milde

    Nicht zuletzt wegen des Geständnisses ging Richter Nicolai Braun an die untere Skala der Strafmöglichkeiten. Das Schöffengericht verhängte eine einjährige Haftstrafe, die aufgrund der Sozialprognose auf Bewährung verhängt wurde. Weiter muss der Angeklagte 1100 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation zahlen und natürlich für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

    Dumm gelaufen – so könnte man die Geschichte umschreiben. Der Angeklagte wohnte in einem Mehrfamilienhaus. Dort kam es zu Auseinandersetzungen unter Hausbewohnern. Die Polizei ermittelte und klingelte auch an der Tür des Angeklagten. Der öffnete die Tür und ließ den Polizeibeamten auch herein. Sein Pech: Der Beamte hatte ein Näschen für Marihuana. Als der Polizist den Angeklagten auf den süßen Geruch ansprach, gestand dieser und rückte einen Kübel mit Blättern heraus, Der Polizeibeamte nannte den Angeklagten unheimlich redefreudig: „Ein umgänglicher Typ“.

    Im Laufe des Gesprächs offenbarte der Angeklagte, dass er in einem Schrebergarten noch weitere Pflanzen in der Aufzucht hatte, die dann von der Polizei sicher gestellt wurden. Dazu kam noch eine verbotene Waffe, ein sogenannter Morgenstern, der ebenfalls eingezogen wurde.

    Eigentlich hätte dies nun ein Warnschuss für den Angeklagten sein sollen. Wenige Wochen später erhielt die Polizei von einem Gärtner den Anruf, er habe in einem Schrebergarten „seltsame“ Pflanzen gesichtet und gerochen. Der Polizeibeamte erinnerte sich an den Vorfall. Die Polizei fuhr „zum Ernteeinsatz“ in den Garten, weil Gefahr am Verzuge war. Auch hier zeigte sich der Angeklagte später einsichtig und geständig.

    Der Angeklagte gab an, aus seinen Taten gelernt zu haben

    Der 26-jährige Bad Wörishofer war bisher nur einmal, ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, in Erscheinung getreten und verurteilt worden. Richter Braun wollte von ihm wissen, wieso er zu der Droge gegriffen habe. Der Angeklagte begründete dies mit dem Stress in seinem Beruf im Hotelfachgewerbe. Er habe viele Überstunden leisten müssen. Er habe mittlerweile den Arbeitsplatz gewechselt und sei nun drogenfrei.

    Der Staatsanwalt wertete das Geständnis positiv. Dennoch müssten der Besitz und der Anbau von Betäubungsmittel, wenn auch nur knapp über der Grenze eines minderschweren Falles, bestraft werden. Für die beiden Vergehen forderte er eine Freiheitsstrafe in Höhe von 15 Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, umgerechnet von 1500 Euro.

    Rechtsanwalt Bogdhan hob die Kooperationsbereitschaft seines Mandanten hervor. Es habe sich um eine „weiche Droge“ gehandelt, die Grenzwerte seien nur knapp überschritten worden. Sein Mandant habe eine gute Sozialprognose.

    Er forderte deshalb eine Haftstrafe von unter einem Jahr, die natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden müsste.

    Der Angeklagte schloss sich dem an und meinte, aus den Taten gelernt zu haben.

    Die Beratung dauerte nicht lange. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einem Jahr auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1100 Euro. Für den Angeklagten habe, so der Richter sein Geständnis und die Tatsache, dass es sich um eine weiche Droge gehandelt habe, gesprochen. Weiter sehe das Gericht seine Bemühungen um berufliche Qualifikation positiv.

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