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Bad Wörishofen: Autofahrer in Bad Wörishofen außer Rand und Band

Bad Wörishofen

Autofahrer in Bad Wörishofen außer Rand und Band

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    Am Ende mussten Polizisten einen heute 35-Jährigen fesseln, um ihn zu bremsen. Was an diesem Abend im Dezember 2019 bei Bad Wörishofen geschah, war nun Gegenstand einer Gerichtsverhandlung.
    Am Ende mussten Polizisten einen heute 35-Jährigen fesseln, um ihn zu bremsen. Was an diesem Abend im Dezember 2019 bei Bad Wörishofen geschah, war nun Gegenstand einer Gerichtsverhandlung.

    Selbst Richterin Kathrin Kempl ließ durchblicken, dass sie eine derartige Häufung von Gesetzesverstößen in so kurzer Zeit noch nicht erlebt hatte. Passiert ist das Ganze an der Umgehungsstraße von Bad Wörishofen, in der Nähe von Schlingen. Für den 35-Jährigen, der deshalb nun vor Gericht stand, hat dieser denkwürdige Abend im Dezember 2019 erhebliche Folgen.

    Im Dezember 2019 setzte sich ein Autofahrer abends in Bad Wörishofen mit 1,48 Promille ins Auto, um ins benachbarte Kaufbeuren zu fahren. Bei der Ausfahrt Schlingen auf Wörishofes Umgehungsstraße fuhr er auf ein abbiegendes Auto auf. Totalschaden an beiden Fahrzeugen in Höhe von über 30.000 Euro war die Folge. Doch nicht genug, der Abend nahm seinen unheilvollen Verlauf.

    Die nachfolgende Geschichte wurde von mehreren Zeugen und dem geständigen Angeklagten so bestätigt und von der Staatsanwältin vorgetragen. Nach dem Aufprall stieg der alkoholisierte Fahrer, ein heute 35-Jähriger, aus seinem Auto und ging zum anderen Fahrzeug. Er riss die Türe auf der Beifahrerseite auf und machte den Passagieren heftige Vorwürfe, wieso sie eigentlich mitten auf der Straße anhielten. Der Beifahrer stieg aus und als er sich verbal zur Wehr setzen wollte, wurde er vom Angeklagten in den Straßengraben gestoßen und verbal bedroht. Er blieb unverletzt.

    Wollte der 35-Jährige telefonieren oder von der Unfallstelle bei Schlingen flüchten?

    Danach verließ der Angeklagte den Ort des Geschehens und ging in eine Wiese um, wie er vorgab, mit seiner Frau zu telefonieren. Die weiteren Unfallbeteiligten sahen dies, wie auch die Richterin später im Urteil, anders und vermuteten eine Unfallflucht. Sie verfolgten ihn und ein Ersthelfer bekam die Wut des Angeklagten zu spüren. Er erhielt einen Faustschlag ins Gesicht, sein Ohr blutete.

    Es gelang den Verfolgern, den Autofahrer zurück auf die Straße zu befördern. Mittlerweile war die erste Polizeistreife eingetroffen. Als eine Polizeibeamtin ihn nach den Personalien fragte, meinte der Autolenker, dass er „sich von einer Frau schon gar nichts sagen lasse.“ Es folgten noch ein paar unschöne, nicht druckreife Ausdrücke, gegenüber der Beamtin, was ihm noch die Anklage wegen Beleidigung einbrachte. Eine Vernehmung sei nicht möglich gewesen, so die beiden Polizisten. Der Angeklagte sei ständig auf der Fahrbahn hin und her getorkelt und habe sich damit in Lebensgefahr gebracht, weil auf der einen Fahrspur noch der Verkehr rollte. Deshalb wurde der Mann aufgefordert sich ins Polizeiauto zu setzen. Allerdings weigerte er sich. Deshalb sei ihnen, so die beiden Polizisten, nichts anderes übrig geblieben, als ihn zu fixieren und mit Druck ins Auto zu bringen. Die Fesselung sei dann auch chaotisch verlaufen, der Mann wehrte sich mit Händen und Füßen, am Ende trug die Polizistin mehrere Blessuren davon. Aber auch der Unfallverursacher wurde verletzt. Er zog sich eine blutende Nase zu. Am Ende konnten ihn die Polizisten dann doch ins Auto verfrachten.

    Eine Bowle bei einer Hochzeitsfeier soll dem Angeklagten zum Verhängnis geworden sein

    Bei der Aussage vor Gericht räumte der 35-Jährige alle Vorwürfe ein. Sein Rechtsanwalt Marc Armatage versuchte auch von Beginn an, jede Schärfe aus dem Verfahren zu nehmen.

    Lediglich das Entfernen vom Unfallort wollte er so nicht stehen lassen. Ihm sei bewusst geworden, was er angerichtet hatte, sagte der 35-Jährige, und was auf ihn zukommen werde. Deshalb wollte er mit seiner Frau in Ruhe sprechen und habe sich vom Unfallort entfernt. Als dann der Ersthelfer zu ihm kam, habe er ihn angeschrien, er solle sich „verpissen“.

    Der Angeklagte entschuldigte sich im Laufe des Verfahrens bei allen Beteiligten und beteuerte, dass es ihm leid tue. Auf Nachfrage der Richterin sagte er, dass er eigentlich keinen Alkohol trinke. An diesem Tag sei er bei einer Hochzeit gewesen. Anfangs habe er zwei alkoholfreie Biere getrunken. Dann habe man Bowle serviert. Er habe geglaubt, dies sei ein Saftgetränk. Er habe keinerlei Schnaps herausgeschmeckt. Er unterstrich diese Behauptung mit der Aussage, dass er eigentlich an diesem Tag als Chauffeur fungieren wollte.

    Als er sich beim Polizisten entschuldigte, meinte dieser, dass der Verlauf schon sehr grenzwertig gewesen sei . Der Angeklagte sei außer Rand und Band gewesen und er riet dem Angeklagten, hart an sich zu arbeiten, damit sich so etwas nicht wiederhole.

    Diese Rolle spielten Vorstrafen des Mannes beim Urteil

    Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer für die aufgeführten Gesetzesverstöße eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne sowie eine Geldauflage von 1000 Euro. Zu seinen Gunsten habe lediglich das Geständnis gezählt. Der Verteidiger hob in seinem Plädoyer die Mitarbeit seines Mandanten bei der Aufklärung des Sachverhaltes heraus.

    Richterin Kathrin Krempl verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und zu einer Geldauflage von 2000 Euro wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Beleidigung, Entfernens vom Unfallort, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.

    Aufgrund der Vorstrafen sei ihr dieser Schritt nicht leicht gefallen. Für den Angeklagten spreche lediglich, dass diese in der „Jugendzeit“ anfielen und der Angeklagte seit zehn Jahren nicht mehr auffällig geworden sei.

    Weiter werde der 35-Jährige noch einige Zeit an diesem Abend zu knabbern haben. Wie der Angeklagte schilderte, seien finanzielle Forderungen von Banken und Versicherungen in nicht unerheblichen Maße auf ihn zugekommen und was ihn besonders treffe, sei der Verlust des Führerscheines, den er eigentlich für den Weg zur Arbeitsstelle dringend brauche.

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