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Bad Wörishofen: Allgäuer Hotels im Streit mit Versicherungen: Es geht um viel Geld

Bad Wörishofen

Allgäuer Hotels im Streit mit Versicherungen: Es geht um viel Geld

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    Wer eine Betriebsschließungsversicherung unterschreibt, verlässt sich dann natürlich auch darauf, dass er im Falle des Falles auch Geld bekommt.
    Wer eine Betriebsschließungsversicherung unterschreibt, verlässt sich dann natürlich auch darauf, dass er im Falle des Falles auch Geld bekommt. Foto: Andreas Ellinger (Symbolbild)

    Die erneute Schließung ihrer Häuser und Lokale ab November trifft die Hoteliers und Gastwirte in der Tourismusregion Allgäu hart. Dabei sind die Folgen des ersten Lockdowns vom Frühjahr für viele Betreiber noch gar nicht verdaut. Über hundert Hoteliers und Gastwirte im Allgäu liegen derzeit im Clinch mit ihren Versicherungen. In der Summe geht es dabei um mehrere Millionen Euro. Der Streit dreht sich um Leistungen aus Betriebsschließungs- oder Betriebsausfall-Versicherungen.

    Corona-Krise im Hotelgewerbe: Die meisten Versicherungen weigern sich zu zahlen

    Wegen der Corona-Pandemie hatten Restaurants und Touristen-Hotels im Frühjahr zweieinhalb Monate dichtmachen müssen. Eigentlich sollten die Versicherungen nun für die daraus entstandenen finanziellen Verluste einspringen. Tun sie aber meistens nicht.

    Das könnte laut Vertretern des Hotel- und Gaststätten-Verbandes manche Kollegen in die Insolvenz führen. Hoffnung macht ihnen allerdings ein außergerichtlicher Vergleich, den vor Kurzem eine Münchner Traditionsgaststätte mit ihrer Versicherung geschlossen hat.

    Wegen des Lockdowns waren die meisten Gaststätten- und Hotel-Betreiber gezwungen, vom 18. März bis zum 30. Mai ihre Türen zuzuschließen. Zwar schlimm – aber für solche Fälle hatten die meisten von ihnen ja Betriebsschließungs- oder Betriebsausfall-Versicherungen abgeschlossen.

    Das böse Erwachen kam aber nach einigen Wochen: Die Versicherungen weigerten sich zu zahlen, und zwar unter anderem mit folgender Begründung: Bei Covid-19 handle es sich um ein neuartiges Virus, das bei Abschluss der Verträge nicht gelistet war und im deutschen Infektionsschutzgesetz bis Anfang 2020 namentlich nicht erwähnt wurde.

    Laut Armin Hollweck aus Oberstaufen, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Oberallgäu, haben allein in seinem Zuständigkeitsbereich über 50 Kollegen derzeit Ärger mit ihrer Versicherung. Er selbst ist auch betroffen, weil sein Hotel im Frühjahr zweieinhalb Monate wegen der Corona- Pandemie „behördlich geschlosssen“ war. Wie ihm erging es vielen Hoteliers im Oberallgäu, deren Häuser hauptsächlich von Touristen genutzt werden. Denn die Verordnung hatte damals vorgesehen, dass nur Beherbergungsbetriebe für Geschäftsreisende weiterhin geöffnet haben dürfen.

    Einige Hoteliers ziehen vors Gericht

    Ein paar Kollegen, sagt Hollweck, hätten das von Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger empfohlene Kompromiss-Angebot der Versicherungen angenommen, sofort 15 Prozent der Versicherungssumme zu bekommen und damit auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Die Mehrzahl prozessiert jedoch gegen die Versicherungen.

    Ähnlich ist die Situation im Ostallgäu. Der dortige Gastronomen-Chef Wolfgang Sommer aus Füssen spricht von etwa 25 Hoteliers und Wirten, die gerichtlich gegen ihre Versicherung zu Felde ziehen. Dazu kommen zahlreiche weitere Kollegen aus dem Unterallgäu und dem Kreis Lindau. Sommer gibt ein Beispiel, um welche Summen es dabei geht: Für ein mittelgroßes Hotel kann die Police für die Betriebsausfallversicherung um die 20.000 Euro pro Jahr betragen. Damit ist im Falle des Falles eine 30-tägige Schließung abgesichert. Wenn das Hotel pro Tag etwa 20.000 Euro laufende Kosten hat für Personal, Energie und so weiter, aber keine Einnahmen, dann müsste die Ausfallversicherung für diese 30 Tage insgesamt 600.000 Euro bezahlen

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bezieht Stellung

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass der typische Fall für die Haftung einer Betriebsschließungsversicherung der sei, dass im versicherten Betrieb selbst Krankheiten auftreten und die zuständige Behörde individuell die Schließung anordnet, zum Beispiel bei einer Norovirus-Erkrankung in einem Hotel oder bei Coli-Bakterien in einer Metzgerei. Eine Schließung dagegen aus Gründen der allgemeinen Sicherheit wie durch die Corona-Pandemie bedingt, falle nicht unter den Versicherungsschutz.

    Eine Betriebsschließungsversicherung hat auch die Familie Trommer vom Gasthof Adler in der Hauptstraße von Bad Wörishofen abgeschlossen. Alexander Trommer unterstreicht, dass dies ein durchaus heikles Thema sei, zumal mit so einer Pandemie, wie sie heuer alle Gastronomen traf, nicht gerechnet werden konnte. Das Kompromissangebot war Alexander Trommer allerdings deutlich zu niedrig. Er trat mit seiner Versicherung in Verhandlungen ein, um ein besseres Ergebnis zu erzielen. „Die Vertragsabschlüsse sind bei diesem Thema allerdings sehr unterschiedlich, so dass man hier nichts verallgemeinern darf“, erläutert der Gastwirt.

    Ihm gelang es jedenfalls, sich mit seiner Versicherung zu arrangieren, ohne sich auf den Klageweg begeben zu müssen. Dies haben inzwischen viele Betriebe getan. Besonders bekannt ist der Fall eines Münchner Gastronomen. Im Rechtsstreit um die Kosten der Corona-Schließung einigten sich beide Seiten außergerichtlich auf einen Vergleich, ohne jedoch Details zu nennen. „Ich hoffe, dass das Schule macht“, sagt Wolfgang Sommer.

    So ist die Lage am Gasthof Rössle in Bad Wörishofen

    Weil aber lange nicht klar war, wie das ausgeht, meint Alexander Trommer, dass sich die meisten Kollegen hier vor Ort mit dem Vorschlag der Versicherungen deshalb arrangiert hätten.

    Dies machte auch Bernhard Wodnik vom alteingesessenen Gasthof Rössle in Bad Wörishofen bei seiner Betriebsunterbrechungsversicherung so. „Uns wurde ja auch gesagt, dass sich eine Klage über Jahre hinziehen könnte, was in unserer Situation wenig hilfreich wäre.“ Hätte man sich zusätzlich versichern wollen, wären natürlich auch die Gebühren dafür wesentlich höher ausgefallen. „Das ist wie bei allen Versicherungen so, wenn man zusätzliche Dinge mitversichern will“, so Bernhard Wodnik.

    Auch er sieht die Abmachung mit der Dehoga sehr kritisch. Außerdem wäre es aus seiner Sicht bei einer Ablehnung schwieriger geworden, die staatlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen.

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