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Bad Wörishofen: 79-Jähriger lockt Schulkinder in Bad Wörishofen mit „Katzenbabys“ an

Bad Wörishofen

79-Jähriger lockt Schulkinder in Bad Wörishofen mit „Katzenbabys“ an

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    Ein 79-Jähriger hat in Bad Wörishofen Schulkinder angesprochen und wollte ihnen angeblich seine Katzenbabys zeigen.
    Ein 79-Jähriger hat in Bad Wörishofen Schulkinder angesprochen und wollte ihnen angeblich seine Katzenbabys zeigen. Foto: Andreas Brücken

    Mehrere Kinder der Grundschule berichteten vor einem Jahr, dass sie von einem unbekannten Mann angesprochen worden seien, der ihnen Katzenbabys zeigen wollte. Als ein Vater seine beiden Töchter von der Schule abholte, machten diese ihren Vater auf den Mann aufmerksam, der sich wieder im Bereich der Schule aufhielt. Als der Vater den Mann zur Rede stellen wollte, soll er von diesem mit den Worten „Wenn du die Polizei rufst, zerlege ich dich und bringe dich um!“

    Darauf entfernte sich der Vater doch etwas eingeschüchtert und ging dennoch zur Polizei. Der Mann wurde ermittelt, bekam einen Strafbefehl wegen Nötigung über 40 Tagessätze zu je 40 Euro. Er legte gegen den Strafbefehl Widerspruch ein und stand nun vor dem Amtsgericht Memmingen. Der Verlauf der Verhandlung nahm teilweise groteske Züge an.

    Richterin Barbara Roßdeutscher: Angeklagter ist kein "unbeschriebenes Blatt"

    Der Angeklagte ist kein „unbeschriebenes Blatt“, wie Richterin Barbara Roßdeutscher beim Blick in das Vorstrafenregister feststellte. So war es sicher auch kein Zufall, dass zwei Polizeibeamte dem Verfahren beiwohnten.

    Der Fall hatte im vergangenen November in der Kurstadt hohe Wellen geschlagen. Mehrere Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahre hatten im November vergangenen Jahres berichtet, von einem unbekannten Mann angesprochen worden zu sein, der ihnen Katzenbabys zeigen wollte. Die Kinder gingen auf das Angebot nicht ein, erzählten den Vorfall aber zuhause den Eltern. Die Polizei Bad Wörishofen warf daraufhin ein verstärktes Auge auf die Schule.

    Ein paar Tage später holte ein Vater seine zwei Töchter von der Schule ab. Und da stand der Mann, auf den die Beschreibung passte, am Rande des Schulhofes. Der Vater sagte als Zeuge vor Gericht aus, dass seine Töchter ihn auf den Mann aufmerksam gemacht hätten. Darauf sei er aus dem Auto ausgestiegen und habe ihn angesprochen, „was das mit den Katzenbabys solle“.

    Der Bad Wörishofer Familienvater hatte die Situation als bedrohlich erlebt

    Der Mann habe sich darauf sehr aggressiv verhalten. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung in deren Verlauf wohl der Satz, wie der Zeuge bei der Polizei zu Papier gegeben hatte, gefallen sei. Der Zeuge konnte sich nicht mehr wörtlich an alle Aussagen des Angeklagten erinnern, an das Wort „zerlegen“ könne er sich genau erinnern. Nachdem er die Situation als bedrohlich empfunden habe, beendete er das Gespräch und ging zur Polizei.

    Für die Drohung flatterte dem Angeklagten ein Strafbefehl wegen Nötigung über 40 Tagessätze zu je 40 Euro ins Haus. Dagegen legte er fristgerecht Widerspruch ein. Und so kam es vor dem Amtsgericht Memmingen zur Verhandlung..

    Der Angeklagte zeigte sich trotz seiner 79 Jahre vor Gericht energisch und schilderte den Sachverhalt ganz anders. Er sei in Bad Wörishofen in Urlaub gewesen und sei bei einem Spaziergang an der Schule vorbei gekommen. Es sei gerade Pause gewesen und er habe sich an den vielen Kindern, die recht lebendig die Pause begingen, gefreut.

    Plötzlich sei er von dem Zeugen angegangen worden. Er habe sich bedroht gefühlt. Er bestritt auch, Kinder wegen Katzenbabys angesprochen zu haben. Bedroht habe er sich an dem Tag auch vom Hausmeister der Schule und zwei Polizeibeamten gefühlt. Auf die Frage der Richterin, wie er sich die Aussage des Zeugen erklären könne, meinte der Angeklagte, der „Zeuge würde wie alle Ausländer lügen.“ (Anmerkung: Beim Zeugen handelt es sich um einen EU-Bürger)

    Im Prozess um den 79-Jährigen stand Aussage gegen Aussage

    So stand Aussage gegen Aussage. Das Blatt wendete sich aber zuungunsten des Angeklagten, als die Richterin im Vorstrafenregister blätterte. Der 79-Jährige war in der Vergangenheit mehrmals aufgefallen und hatte auch fünf Verurteilungen unter anderem wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und auch Nötigung. Er hatte Glück, dass es jeweils Gesamtstrafen auf Bewährung gegeben hatte. Die Richterin versuchte mehrmals eine Brücke zu bauen und bot ihm an, den Widerspruch zurückzuziehen, denn sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann dürfte die Strafe höher ausfallen. Der Rentner zeigte sich unbeeindruckt und meinte, es werde zu keiner Verurteilung kommen, und wenn ja, dann nur, weil das Gericht ihm nicht zugehört habe.

    Im Plädoyer stellte die Staatsanwältin fest, dass die Verhandlung die Vorwürfe bestätigt hätten. Der Angeklagte habe Kinder angesprochen und so sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Vater der beiden Töchter gekommen, wobei der Angeklagte den Vater bedroht habe. Die Staatsanwältin forderte deshalb eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro.

    So urteilte das Memminger Amtsgericht über den Fall

    Richterin Barbara Roßdeutscher sah dies in ihrem Urteil genauso. „Sie haben sich uneinsichtig gezeigt“, sagte sie zum Angeklagten. Sie habe keine Zweifel, dass die Worte so gefallen seien. Es gebe keine Anhaltspunkte, den Aussagen des Vaters und Zeugen nicht zu glauben. Zuungunsten des Angeklagten würden auch dessen Vorstrafen sprechen. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro. Der Angeklagte ließ offen, ob er dieses Urteil annehmen oder ob er in Revision oder Berufung gehen wird.

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