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Bad Wörishofen: 55-Jähriger soll seinen Nachbarn im Streit getötet haben

Bad Wörishofen

55-Jähriger soll seinen Nachbarn im Streit getötet haben

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    In diesem Gebäude, einem ehemaligen Kurhaus in der Ortsmitte von Bad Wörishofen, ereignete sich die schreckliche Bluttat: Ein 55-Jähriger soll einen 46-Jährigen umgebracht haben.
    In diesem Gebäude, einem ehemaligen Kurhaus in der Ortsmitte von Bad Wörishofen, ereignete sich die schreckliche Bluttat: Ein 55-Jähriger soll einen 46-Jährigen umgebracht haben. Foto: Alf Geiger

    Ein grausames Verbrechen erschüttert den beschaulichen Kneippkurort Bad Wörishofen im Unterallgäu: Am Donnerstagabend hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Memmingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags gegen einen 55-Jährigen erlassen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Verlauf eines Streits in der Nacht zum Mittwoch seinen 46-jährigen Mitbewohner eines Übergangswohnheims in der Wörishofer Innenstadt umgebracht zu haben. Über die genauen Tatumstände und ein mögliches Motiv wollte die Polizei aus „ermittlungstaktischen Gründen“ keine Angaben machen. Beide Männer stammen nach Angaben der

    Beide Männer sind "polizeibekannt"

    Wie Nachbarn berichten, handelt es sich um Handwerker, die bei Unternehmen in der Region ihr Geld verdienen und in dem Gebäude – einem früheren Kurhotel – ein billiges Zimmer angemietet haben. Hier wohnen offenbar fast ausschließlich Männer und immer wieder habe auch die Polizei dort anrücken müssen, weil es zu handfesten Auseinandersetzungen gekommen sei. Auch von Ruhestörungen und „Saufgelagen“ berichten Nachbarn.

    Die beiden Männer sind laut Polizei schon in der Vergangenheit mehrfach wegen Gewaltverbrechen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und daher „polizeibekannt“. Am Mittwochfrüh hatte ein Hausbewohner die Leiche des 46-Jährigen entdeckt. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickte sich der 55-Jährige in Widersprüche und machte sich dadurch verdächtig. Zur Klärung der Todesursache wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen eine Obduktion angeordnet. Mit einem vorläufigen Ergebnis ist nicht vor Ende der Woche zu rechnen.

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