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Ausschuss: „Etwas Modernes“ und immer wieder Garagenprobleme

Ausschuss

„Etwas Modernes“ und immer wieder Garagenprobleme

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    Gleich zwei Befreiungen vom Bebauungsplan erteilte der Bauausschuss diesem Bauvorhaben an der Stettinerstraße 15 in Türkheim (im Bild Südwestansicht mit Nachbarhaus). So darf das moderne Gebäude mit einer Dachneigung von nur 10 Grad gebaut werden und auch Fassade und die Dacheindeckung mit Faser-Zementplatten erfolgen.
    Gleich zwei Befreiungen vom Bebauungsplan erteilte der Bauausschuss diesem Bauvorhaben an der Stettinerstraße 15 in Türkheim (im Bild Südwestansicht mit Nachbarhaus). So darf das moderne Gebäude mit einer Dachneigung von nur 10 Grad gebaut werden und auch Fassade und die Dacheindeckung mit Faser-Zementplatten erfolgen. Foto: Architektin Katrina Obert

    Gleich zwölf Bauvorhaben hatten die Türkheimer Marktgemeinderäte auf der jüngsten Bauausschusssitzung zu beurteilen. Ausnahmen, abweichend vom Bebauungsplan, genehmigen sie nur bei absoluten Notsituationen. Es sollten keine Präzedenzfälle geschaffen werden.

    Überraschend einstimmig sprach sich der Bauausschuss jedoch für ein ganz modernes Bauvorhaben an der Stettiner Straße aus. Sowohl die Dachneigung mit nur 10 Grad (vorgeschrieben sind mindestens 24 Grad) als auch die außergewöhnliche Architektur billigten die Räte. Das Obergeschoss des Hauses ist hier überstehend über die Terrasse gebaut und somit größer als das Erdgeschoss. Und zudem sind die Fassade und die Dacheindeckung mit Faser-Zement-Platten in verschiedenen Grautönen geplant. Das sei ein rein gestalterisches Element, urteilte der

    Auch bei einem schlecht geschnittenen Baugrundstück im neuen Baugebiet „Motzetwiese Süd“ an der Fellhornstraße ließen die Räte Milde walten. Das geplante Wohnhaus entspricht voll den Vorgaben des Bebauungsplanes, doch bei der Doppelgarage kann der vorgeschriebene Grenzabstand von fünf Metern hin zur Straße nicht mehr auf der ganzen Fläche eingehalten werden. „Keine Regel ohne Ausnahme“, urteilte auch Bürgermeister Sebastian Seemüller und einstimmig billigte der Bauausschuss die Garagensituierung abweichend vom Bebauungsplan.

    Viel strenger sahen die Räte einen ähnlich gelagerten Fall am Martinsring. Da die Bauherrin noch genügend Platz auf dem Grundstück besitze, müsse sie die geplante Doppelgarage nicht unbedingt an der südlichsten Grundstücksgrenze errichten. Die Räte bewilligten keine Befreiung. Die Bauvoranfrage wurde zurückgestellt, Lothar Rogg vom Bauamt soll mit der Antragstellerin über weitere Möglichkeiten erst noch einmal reden.

    Auch einer Flachdachgarage auf einem Grundstück im Gebiet „Änger“ stimmten die Räte nicht zu. Vorgeschrieben seien hier Satteldachgaragen und alle anderen Bauherren hätten sich daran gehalten. Zudem sahen sie „keine Not“, anschließend an die Garage des Nachbarn zu bauen.

    Abschließend informierte Marktbaumeister Robert Joder den Bauausschuss noch über die LEW-Trafoversetzung in Irsingen. Dort könne eine große Freileitung, die derzeit vom Umspannwerk

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