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Ausbruch in Memmingen: So kam die Polizei den ausgebrochenen Häftlingen auf die Spur

Ausbruch in Memmingen

So kam die Polizei den ausgebrochenen Häftlingen auf die Spur

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    Nach dem Gefängnisausbruch in Memmingen konnte die Polizei mittlerweile beide flüchtigen Häftlinge fassen.
    Nach dem Gefängnisausbruch in Memmingen konnte die Polizei mittlerweile beide flüchtigen Häftlinge fassen. Foto: Ralf Lienert

    Auch der zweite Häftling, der am Sonntag aus der Memminger Justizvollzugsanstalt (JVA) geflüchtet war, ist festgenommen worden. Die Beamten fassten ihn am Montagabend bei Lauben im Unterallgäu. Das teilte die Polizei am Dienstag mit, gab unter dem Hinweis auf die laufenden Ermittlungen aber keine weiteren Einzelheiten bekannt. Nur so viel: Der geflohene Mann sei nach Hinweisen aus der Bevölkerung festgenommen worden.

    Ausbruch in Memmingen: Männer sitzen wieder in U-Haft

    Die beiden Untersuchungshäftlinge, ein 36-Jähriger mit türkischem Pass und ein ein Jahr älterer Mann aus Georgien, waren am vergangenen Sonntag beim Hofgang am frühen Nachmittag aus dem Memminger Gefängnis geflohen. Beiden war es gelungen, die sieben Meter hohe und mit Stacheldraht gesicherte Gefängnismauer zu überwinden. Die beiden Männer saßen seit Beginn dieses Jahres in Untersuchungshaft, weil sie sich demnächst vor Gericht wegen Raub- und Eigentumsdelikten verantworten müssen. Die Taten hatten sie in der Region verübt.

    Trotz einer Großfahndung konnten die Männer zunächst untertauchen. Am Montagnachmittag wurde dann aber nach einem Hinweis aus der Bevölkerung der 37 Jahre alte Georgier festgenommen. Er hatte sich bei Frickenhausen, einem Ortsteil der Unterallgäuer Gemeinde Lauben, aufgehalten. Das liegt etwa 20 Kilometer von Memmingen entfernt. Dort wurde am Montagabend auch der andere Ausbrecher geschnappt. Beide sitzen nun wieder in Untersuchungshaft.

    Allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr in Memmingen. Bereits vor der Festnahme hatte JVA-Leiterin Anja Ellinger bekannt gegeben, dass Ausbrecher nach einem derartigen Vorfall und anschließender Festnahme in ein anderes Gefängnis gebracht werden.

    Gefängnisausbruch wie in Memmingen ist in Deutschland kein Verbrechen

    Das Erstaunliche bei der ganzen Geschichte ist: Gefängnisausbrüche sind in Deutschland kein Verbrechen – und bleiben dementsprechen straffrei. Wie kann das sein? Dass Selbstbefreiung ungesühnt bleiben soll, legten die Gesetzgeber bereits Ende des 19. Jahrhunderts für das deutsche Kaiserreich fest. So verfüge jeder Mensch über einen natürlichen Freiheitstrieb, den der Einzelne nicht unterdrücken könne und den selbst das Gesetz zu respektieren habe. Seine eigene Freiheit wiedererlangen zu wollen, wie bei der Flucht aus einer Haft, könne kein strafwürdiges Verhalten sein. Bis heute hat sich daran nichts geändert.

    Den meisten Kriminellen gelingt die Flucht nicht ohne Widerstände. „In der Realität schafft es kaum jemand, sich ohne Fehler hinauszuschleichen“, sagt Michaela Landgraf, Vorstandsmitglied vom Münchener Anwaltverein.

    Wer Gitterstäbe durchsägt oder Schlösser aufbricht, begeht Sachbeschädigung. Wer die Arbeitskleidung nicht zurückschickt, stiehlt sie. Wer Vollzugsbeamte mit dem Knüppel überwältigt oder in seine Gewalt bringt, muss sich hinterher wegen Körperverletzung, Bedrohung oder sogar Geiselnahme verantworten. Handlungen wie diese, sagt Landgraf, würden als „Begleittaten“ normal bestraft.

    Hinzu kommt: Weil der Ausbruch einen Verstoß gegen die Anstaltsordnung darstellt, können Haftbedingungen verschärft, eine vorzeitige Haftentlassung erschwert werden. Und: Wer einen Gefangenen aus dem Gefängnis befreit, ihn zum Ausbruch verleitet, dabei unterstützt oder es auch nur versucht, muss in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

    Lesen Sie dazu auch: "Sportliche Höchstleistung": JVA-Leiterin hielt so einen Ausbruch für unmöglich

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