Einen Schritt weiter ist der Allgäu Airport Memmingen auf dem Weg zum Ausbau des Flughafens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Juli 2015 zurückgewiesen. Das bedeutet: Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau vor allem der Start- und Landebahn vom März 2013 bleibt bestehen.
Allgäu Airport