Der Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags will ambulante Kuren gesetzlich zur Pflichtleistung der Krankenkassen machen. Das Gremium verabschiedete dazu einstimmig einen Antrag der CSU. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort nach §23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden.
Abstimmung