Es ist ein durchaus ungewöhnliches Urteil, das das Verwaltungsgericht Augsburg im Rechtsstreit zwischen dem Markt Tussenhausen und dem Unterallgäuer Landratsamt am Freitag gefällt hat: Zwar gibt die vierte Kammer des Gerichts der Gemeinde recht, die gegen die Baugenehmigung für eine Notunterkunft für rund 80 Geflüchtete geklagt hatte, und hebt den Bescheid des Landratsamtes auf. Andererseits lässt sie in dem Urteil auch die Möglichkeit einer Berufung zu - und macht damit dem Landratsamt den Weg frei, in die nächste Instanz zu gehen. So etwas sei äußerst selten, wie ein Sprecher im Anschluss erläuterte. Im Regelfall sei es komplizierter, gegen ein solches Urteil vorzugehen.
Tussenhausen/Augsburg