Cannabis-Kontrollen im Allgäu: Viele offene Fragen für die Polizei
Plus Eine Reihe rechtlicher Fragen ist offen. Ein Allgäuer Polizeisprecher nennt Beispiele und fordert deutlichere Regeln. Bringen erst Gerichtsurteile eine Klärung?
Die Freigabe von Cannabis greift seit Monatsanfang, doch selbst für die Polizei gibt es noch offene Fragen: In einer Reihe von Fällen sei derzeit nicht klar, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden soll, sagt Holger Stabik, Sprecher des Kemptener Polizeipräsidiums: "Wir wünschen uns hier entweder klarere Regelungen oder Gerichtsurteile werden eine Klärung bringen." Dennoch hat die Polizei mit den Kontrollen begonnen, "Cannabis-Hotspots" haben sich laut Stabik im Allgäu aber noch nicht gebildet.
Wie kann ein Vater seine Kinder schützen?
Der Polizeisprecher nennt ein Beispiel für einen Fall, der rechtlich noch nicht geklärt ist: "Jeder darf drei Pflanzen anbauen, muss sie aber vor dem Zugriff Dritter schützen. Wie aber kann ein Vater beispielsweise seine Kinder schützen, wenn die Pflanzen frei zugänglich in einem Zimmer stehen?" Für die Beamten stelle sich die Frage, wie sie damit umgehen, wenn sie in einer Wohnung ermitteln und auf eine solche Situation treffen. Oder es handelt sich um eine Wohngemeinschaft: "Angenommen, es gibt drei Bewohner und jeder hat drei Pflanzen angebaut. Dann hat doch eigentlich jeder den Zugriff auf neun Pflanzen und es liegt ein Verstoß vor. Die Frage, die dahintersteckt: Wie lebensnah ist eine solche Regelung?" Und es geht noch weiter: "Jeder darf zuhause bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren. Alles, was er über diese Menge hinaus erntet, muss eigentlich vernichtet werden. Aber wie realistisch ist das?", fragt Stabik. Und wenn der Betreffende den Ernte-Überschuss tatsächlich entsorgt: "Wirft er das Cannabis in die Mülltonne, ermöglicht er möglicherweise Dritten den Zugriff darauf, was ja wiederum verboten ist."
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