Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu bereits Ende vergangenen Jahres im Gewerbegebiet von Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, heißt es in einer Pressemitteilung des
Tussenhausen