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Dorfentwicklung: Ein modernes Haus im alten Ortskern?

Dorfentwicklung

Ein modernes Haus im alten Ortskern?

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    An dieser Stelle in Eching soll ein modernes Wohnhaus gebaut werden. Im Gemeinderat entbrannte darüber eine Diskussion.
    An dieser Stelle in Eching soll ein modernes Wohnhaus gebaut werden. Im Gemeinderat entbrannte darüber eine Diskussion.

    Darf mitten im alten Ortskern von Oberfinning ein modernes Haus an ortsprägender Stelle gebaut werden, gerade jetzt, wo die Gemeinde dort ein Sanierungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung ISEK ausweisen will, das eben dies verhindern soll? Noch ist die Sanierungssatzung nicht erlassen, Corona verzögert auch solche Amtshandlungen, denn vorab wäre eine Bürgerbeteiligung notwendig, die derzeit jedoch nicht stattfinden kann.

    Nun ist ein Bauwerber der Gemeinde zuvorgekommen. In dem Dreieck zwischen der Hauptstraße und der Straße St. Sebastian in Oberfinning, das zum dörflich geprägten Ortskern mit teils noch unbebauten Grünflächen und Streuobstbeständen gehört, soll ein modernes Einfamilienhaus errichtet werden. Gebaut werden darf nach Paragraf 34 der Bayerischen Bauordnung, das Vorhaben ist genehmigungsfähig. Bleibt der Gemeinde in einem solchen Fall überhaupt Handlungsspielraum?

    Letztlich geht es bei einem Sanierungsgebiet um die Frage, ob die gewachsene Struktur und Originalität eines Dorfes auch in Zeiten von Nachverdichtung, Zuzug und moderner Architektur in Neubaugebieten erhalten werden soll und kann. Sanierungsgebiete haben den Vorteil, dass Bürger bei Sanierungen an ihren Privathäusern in diesem Gebiet staatliche Zuschüsse erhalten können. Wer der letzten Gemeinderatssitzung in Finning beiwohnte, konnte den Eindruck gewinnen, dass es zur Dorfentwicklung noch zahlreiche kontroverse Diskussionen geben wird.

    Entzündet hatte sich ein längerer Schlagabtausch aufgrund eines geplanten Neubaus an der Straße St. Sebastian. Die Pläne zeigten ein Haus mit unsymmetrischer Fensterarchitektur und geringen Dachüberständen, das, so Michaela Bischof, gut in ein Neubaugebiet passen, an dieser stark frequentierten Stelle aber wie ein Fremdkörper wirken würde. Dr. Franz Boos erwähnte, dass mit einer weiteren Nachverdichtung auf diesem Grundstück zu rechnen sei. Die Gemeinde könne die Bauentwicklung nur steuern, wenn sie jetzt bereits das gesamte Gebiet überplane, auch, um eine für die Bauherren sinnvolle Bebauung zu ermöglich. Wie Boos sagte, lägen in dem Bereich auch Grundstücksstreifen anderer Besitzer, die einschränkend wirken könnten. Sibylle Reiter mahnte an, dass mit dieser Baugenehmigung ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte und schlug vor, die Bauwerberin zu bitten, die Beratung eines Dorfplaners in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für eine zweistündige Beratung solle die Gemeinde übernehmen. Dies sei für die Bauwerberin freiwillig. Dass der derzeitige Plan genehmigungsfähig sei, stehe außer Frage. Boos ging noch einen Schritt weiter: Die Gemeinde solle, habe die Beratung Erfolg, auch die Umplanung des Bauvorhabens finanzieren, sozusagen als Vorgriff auf den städtebaulichen Zuschuss, der mithilfe einer Sanierungssatzung möglich wäre. „Das geht nicht gegen die Bauherrin. Wir wollen ihr mit diesem Vorschlag dabei helfen, gemeinsam etwas gut zu gestalten“, so Boos.

    Dies ging jedoch zahlreichen Gemeinderäten zu weit. Insbesondere Markus Schlögl, Fritz Ostner und Beate Moser äußerten Bedenken, dass auch andere Bauwerber ihre Pläne auf Kosten der Gemeinde umplanen lassen könnten. Manfred Gläserke zeigte sich mit der derzeitigen Planung einverstanden. „Eine neue Generation hat auch andere Geschmäcker. Es bleibt in einer Ortschaft nicht 100 Jahre alles gleich.“

    Bereits seit 2017 werde über das Sanierungsgebiet geredet, und für die Planung seien auch bereits Kosten angefallen, zeigte Rainer Tief auf. Dass im engsten Kern des Sanierungsgebietes nun ein unpassender Neubau entstehen soll, man, ist die Sanierungssatzung einmal erlassen, genau dies bei folgenden Bauvorhaben jedoch verhindern wolle, war ihm ein Dorn im Auge. Letztlich fand der Rat (Abstimmung 7:5) einen Kompromiss.

    Zwar wurde das Bauvorhaben genehmigt, jedoch mit dem Zusatz, die Bauwerberin solle sich von einem Dorfplaner beraten lassen. Die Kosten für eine zweistündige Beratung übernehme dabei die Gemeinde. (küb)

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