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Stadtbergen: Drogensüchtiger bedroht Mann wie im Actionfilm

Stadtbergen

Drogensüchtiger bedroht Mann wie im Actionfilm

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    Weil er Geld für Drogen brauchte, erpresste ein heute 21-Jähriger einen Mann in Stadtbergen.
    Weil er Geld für Drogen brauchte, erpresste ein heute 21-Jähriger einen Mann in Stadtbergen. Foto: Daniel Karmann,dpa /Symbolbild

    Es ist tiefe Nacht, als ein Gersthofer Eisverkäufer mit seinem Auto im Gewerbegebiet an der Stadtberger Benzstraße hält. Plötzlich fährt ein

    Einer von ihnen nähert sich, droht mit Schlägen. 1000 Euro soll das Opfer zahlen – und zwar schnellstmöglich. Im Konvoi fahren sie zur Bank, der Mann bezahlt, dann trennen sich die Wege, die beiden Erpresser teilen die Beute.

    So schilderte ein Gersthofer Eisverkäufer die Nacht im Juli 2014, um die es nun vor dem Jugendschöffengericht in Augsburg ging. Auf der Anklagebank saß nicht der Beifahrer – der damals 22-Jährige wurde bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt und hat Berufung eingelegt –, sondern die Insassen des zweiten Autos, zum Tatzeitpunkt 19 und 20 Jahre alt.

    Mutmaßliche Täter hätten Schweigegeld gefordert

    Deren Version vom Geschehen ist etwas anders: Sie hätten ihm nicht mit Knochenbrüchen gedroht, sondern mit der Polizei. Der Mann habe versucht, sexuellen Kontakt zu einem Minderjährigen aufzunehmen. Ein Vorwurf, der vor Gericht nicht vertieft wurde. Der Fahrer des zweiten Wagens habe eine Art Schweigegeld gefordert, zusammen mit dem Beifahrer, der die Falle gelegt und das Opfer ins Gewerbegebiet gelockt hatte. Die anderen beiden hätten nichts von dem Plan gewusst, sich im Hintergrund gehalten und kein Geld erhalten. Die Verfahren gegen die beiden wurden gegen Auflagen vorläufig eingestellt.

    Blieb noch der Fahrer des zweiten Wagens. Der gestand umfassend: Er habe einen Anruf vom verurteilten Drahtzieher der Aktion bekommen. „Er sagte: ,Der will was mit unserem Jungen haben’“, berichtete der Angeklagte. Da habe er seine Freunde ins Auto gebracht und sei dann wie am Telefon abgesprochen zum Parkplatz gefahren. Seinen Freunden habe er kaum etwas über die Hintergründe erzählt. Staatsanwältin Julia Buijze nannte das Szenario eine „Bedrohungskulisse“. Dann hätten sie das Opfer zur Bank eskortiert, wo er dann die Hälfte der Beute erhielt.

    Geld für Drogen

    Den Schutz des Minderjährigen gab er nicht als Motiv an. Der heute 21-Jährige bekannte, damals aufgrund von ungezügeltem Drogenkonsum auf das Geld angewiesen gewesen zu sein. Der Täter hatte mehrere Ausbildungsversuche abgebrochen, lebte noch bei seinen verzweifelten Eltern, die seine Schulden übernommen hätten. „Ich habe einfach zu viel gekifft“, sagte er in der Verhandlung. Seit er im Winter seinen Führerschein wegen einer Drogenfahrt abgeben musste, sei er nun seit sieben Monaten sauber.

    Rechtsanwalt Günter Gollmann und die Jugendhelferin Barbara Weininger zeichneten das Bild eines jungen Mannes, der durch exzessiven Drogenmissbrauch und der damit verbundenen Geldnot in die Kriminalität gerutscht sei, unter anderem wegen Diebstahl und Einbruch mehrfach vorbestraft ist – und nun endlich auf einem guten Weg sei, von seiner Sucht loszukommen. Deshalb bekam er laut Urteilsbegründung trotz räuberischer Erpressung mit einer Bewährungsstrafe davon.

    Der Angeklagte wurde noch wegen anderen Delikten verurteilt: So soll sein Freund – derselbe, der auch der Drahtzieher bei der Erpressung gewesen sei – Schadsoftware auf einem PC eingesetzt und sich beim Onlinebanking dazwischen geschaltet haben. Über 35000 Euro überwies er – allerdings nicht auf sein Konto, sondern auf das des Angeklagten.

    Der behielt das Geld zunächst, als die Tat aber herauskam, überwies er das Geld zurück. Das war vorsätzliche Geldwäsche, entschied Richterin Ortrun Jelinek. Das gab der Angeklagte ebenso zu wie zahlreiches Schwarzfahren – Erschleichung von Leistungen – und eine Ohrfeige, die er seiner mittlerweile Ex-Freundin gegeben hatte – Körperverletzung. Ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung, lautete das Urteil. Dazu kommen 64 Sozialstunden und die Auflage, frei von Drogen zu bleiben.

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