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Prozess in Augsburg: Supermarkt-Chef verprügelt Journalisten

Prozess in Augsburg

Supermarkt-Chef verprügelt Journalisten

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    Nach einem Streit um angeblich verdorbene Würste sind ein Supermarktbesitzer und ein Journalist aneinandergeraten.
    Nach einem Streit um angeblich verdorbene Würste sind ein Supermarktbesitzer und ein Journalist aneinandergeraten. Foto: Symbolbild: Corgarashu/Fotolia

    Gesundheitsgefährdende Bakterien im Blauschimmelkäse, Glasteilchen in einer Nudelsauce, Salmonellen in einem Waffel-Snack: Nahezu jede Woche warnen Behörden öffentlich vor verdorbenen oder verunreinigten Lebensmitteln. Dabei werden auch Namen von Herstellern, Händlern und Supermärkten genannt. Selten trifft es Unschuldige. In einem Fall aber, als es um angeblich verdorbene Wurstwaren in türkischen

    Leidtragender war auch der Inhaber eines türkischen Ladens in einer Stadt im Kreis Augsburg. Irgendwie in doppelter Hinsicht. Weil er einen türkischen Journalisten verprügelte, der sein Geschäft in seinen Augen an den Pranger gestellt hatte, wurde er jetzt vom Augsburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

    Mitarbeiter einer großen türkischen Zeitung

    Der 37-jährige Kaufmann, verteidigt von Anwalt Stefan Mittelbach, bestritt zunächst die Vorwürfe. Sein Landsmann, der Mitarbeiter einer großen türkischen Zeitung ist, die auch im Raum Augsburg vertrieben wird, war dafür umso redseliger. Im Januar hatte der Journalist, 45, in der Nähe des Supermarktes sein Auto geparkt, als der Geschäftsmann plötzlich aus dem Laden gestürmt sei. „Was fällt Dir ein, über mich zu berichten?“, habe der Angeklagte geschrien. Dann habe er einen Faustschlag ins Gesicht bekommen, der Angreifer habe ihn aus dem

    Eine mutige Passantin hatte in die Auseinandersetzung eingegriffen, die Polizei alarmiert. Der Journalist sagte, er habe überhaupt nicht über den Supermarkt in seiner Zeitung berichtet. Er habe die schriftliche Warnung der Lebensmittelüberwachung lediglich auf seiner Facebook-Seite eingestellt. Beim zweiten Prozesstermin dann die überraschende Kehrtwende: Nach einer Verfahrensabsprache zwischen Richterin Susanne Hillebrand, der Staatsanwaltschaft, Nebenklägerin Juliane Kirchner und dem Verteidiger legte der Ladeninhaber dann doch noch ein Geständnis ab.

    Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld

    Als Auflage für die einjährige Bewährungsstrafe muss der Angeklagte dem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro bezahlen, so legte es das Gericht im Urteil fest. Der „Deal“, der zu dem Urteil führte, ist in einem an sich erfreulichen Umstand begründet: Aus der Verwandtschaft von Täter und Opfer hat sich zufälligerweise ein Hochzeitspaar gefunden. Beide Familien wollten deshalb einen Schlussstrich unter den Vorfall ziehen.

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