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Prozess in Augsburg: Hubschrauberabsturz: Freispruch für Piloten

Prozess in Augsburg

Hubschrauberabsturz: Freispruch für Piloten

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    Nahe der Bahnstrecke bei Westendorf ist der Hubschrauber vor vier Jahren auf ein Feld gestürzt.
    Nahe der Bahnstrecke bei Westendorf ist der Hubschrauber vor vier Jahren auf ein Feld gestürzt. Foto: Marcus Merk

    Den Tränen nahe schilderte der 44-jährige Familienvater vor dem Augsburger Amtsgericht seine Erinnerungen an den Hubschrauberabsturz vor vier Jahren in Westendorf. „Die Sekunden waren wie Stunden, ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass es kracht“, beschreibt er die Zeit nach dem Absturz, als er seinen drei Kindern und seiner verletzten Frau aus der Maschine half. „Überall war Blut und Splitter.“ Mit seiner Familie hatte er damals beim Tag der offenen Tür auf dem Gelände eines Computerhändlers einen Flug gebucht, die Maschine war kurz nach dem Start abgestürzt.

    Zwei Männer standen deshalb in Augsburg vor Gericht: der heute 52-jährige verantwortliche Pilot und sein heute 27-jähriger Flughelfer. Der Vorwurf gegen beide lautete Gefährdung des Luftraums und fahrlässige Körperverletzung. Die Anklage stützte sich dabei vor allem auf die Annahme, dass nicht der befugte Berufspilot, der 52-Jährige, den Helikopter startete, sondern sein dazu nicht befugter Co-Pilot. Eine Annahme, die Oberstaatsanwältin Ulrike Hampp-Weigand nach fast zehnstündiger Beweisaufnahme selbst zurücknahm: „Für mich ist es jetzt glasklar, dass der Flughelfer nicht geflogen ist“, sagte sie in ihrem Plädoyer und forderte Freispruch für den 27-Jährigen.

    So ging es noch um die Frage, ob der Absturz vermeidbar gewesen wäre, ob also im Falle des Piloten fahrlässige Körperverletzung vorliegt. Nachdem man anfangs von einem Flugfehler ausging, gibt es mittlerweile aber deutliche Hinweise auf ein technisches Versagen.

    War der Kraftstoffregler defekt?

    Der Gutachter bestätigte vor Gericht, dass ein Defekt am Kraftstoffregler die Ursache gewesen sein könnte. Bei dem Start war die Maschine etwa 20 Zentimeter über dem Boden geschwebt, hatte dann beim Übergang in den Vorwärtsflug mit einer Kufe den Boden berührt und war dadurch abgestürzt. „Ich habe vergeblich versucht, gegenzulenken“, sagte der Angeklagte.

    Das Unglück tue ihm sehr leid, sagte der 52-Jährige an die Familie gerichtet. Die 46-jährige Frau, die mit einem Schlüsselbeinbruch am schwersten verletzt war, trat als Nebenklägerin auf. „Unsere ganze Familie leidet bis heute unter dem

    Richterin Anna Gutdeutsch folgte jedoch den Anträgen der Staatsanwältin sowie der Verteidiger und sprach beide Männer frei. Dass der Prozess erst jetzt stattfand, lag auch daran, dass zunächst ein Strafbefehl erlassen worden war. Gegen diesen hatten die Männer Widerspruch eingelegt, sodass es jetzt zur Verhandlung vor Gericht kam.

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