Der Bund Naturschutz hat vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen eine Niederlage kassiert. Die Klage gegen den Bau eines Schachtkraftwerks bei Dietenheim wurde abgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts wurde am Donnerstag um 11 Uhr veröffentlicht, eine Begründung lieferten die Richter noch nicht mit. Das soll erst in den nächsten Ragen erfolgen, hieß es.
Damit kann das umstrittene Kraftwerk in einem Wehr bei Dietenheim wohl gebaut werden. Es soll die erste von insgesamt acht Anlagen in jenem Bereich werden. Während der Bauherr Mathias Fontin aus München mit seinem Projekt eine ökologische Aufwertung der Iller verspricht, gehen die Mitglieder des Bund Naturschutzes und Fischer von einer gegenteiligen Wirkung aus. Es geht um die Fließgeschwindigkeit der Iller und die Blockadefunktion der dort vorhandenen Wehre für Fische und Lebenwesen. Darum wird seit längerer Zeit gestritten.
Das Landratsamt des Alb Donau-Kreises in Ulm hatte Ende 2016 eine Baugenehmigung für das sogenannte Schachtkraftwerk erteilt. Die Behörde ist zuständig, weil sich das fragliche Querbauwerk bei Dietnehiem (und damit auf baden-württembergischen Boden) befindet. Die Iller verläuft in jenem Bereich an der Grenze zwischen den beiden Bundesländern, Bund Naturschutz Bayern und Landesfischereiverband Bayern erwarten negative Folgen auf bayerischer Seite, sie reichten Klage ein. Eine Beschwerde (im Eilverfahren) war bereits im Jahr 2017 abgewiesen worden. Nun ist die Klage auch im Hauptsacheverfahren abschlägig beschieden worden.
Ob der Rechtsstreit damit ausgestanden ist, ist unklar. Die Kläger hatten bereits vor der Entscheidung in Sigmaringen erklärt, notfalls vor die nächste Instanz ziehen zu wollen.